AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e9b6e4e0-8b25-4405-82cc-fe6c8e6d4951) · Abgerufen am 27.08.2026 03:58 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e9b6e4e0-8b25-4405-82cc-fe6c8e6d4951/

Beschaffung von Kontingenten für Stellenportale und Print-Medien

Notice-ID: e9b6e4e0-8b25-4405-82cc-fe6c8e6d4951 · Procedure-ID: b6376694-9925-4b08-a78f-5ef029dbe6d5

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Stammdaten

Auftraggeber
Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth
Veröffentlicht
23.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79340000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Bayerische Landesamt für Statistik (LfStat) ist die zentrale Behörde für die amtliche Statistik in Bayern. Aufgrund geplanter Stellenausschreibungen, der Schwierigkeit der Besetzung von IT-Stellen sowie dem häufigen Wegfall von Arbeitskräften besteht ein großer Bedarf an Stellenausschreibungen. Die Anzahl der Bewerbungen auf offene Verfahren sinkt. Um die Anzahl der Bewerbungen im Vergleich zu Vorjahren zu steigern, sollen zusätzliche Portale für die Bewerbendenansprache genutzt werden.

Lose

6 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.10.2024
Ende
01.10.2026

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Personalwerk GmbH · WESTPRESS GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
17.09.2024
Zuschlagsentscheidung
05.09.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).