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Lieferauftrag EU-Oberschwelle 7 Lose

1/DLII4/VV621-W0589_RV Möblierungsgerät NM2026 Unterkünfte G-Cap Inland Stufe 1 Rahmenvereinbarung mit vertraglichem Höchstwert über die Lieferung, Einbringung und Montage von Möblierungsgerät NM2026

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Bundesbehörde

Angebote bis 01.12.2026, 08:00 Uhr (noch 37 Tage)

Angebotsfrist
01.12.2026, 08:00 Uhr
noch 37 Tage
Rahmen-Höchstwert
159.296.493 €
Lose
7
Veröffentlicht
23.10.2026
Zu den Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de

Beschreibung

Regionallos 1 Bayern — Regionallos 2 Niedersachsen, Bremen — Regionallos 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen — Regionallos 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein — Regionallos 5 Nordrhein-Westfalen — Regionallos 6 Baden- Württemberg — Regionallos 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausschreibung für die Lieferung von Büromöbeln für die Region Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
  • Der Haupt-CPV-Code ist 39100000 (Möbel).
  • Der Auftraggeber ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.

Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von Büromöbeln für die Region Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis 75 %

    Kategorie A - Gesamt-Angebotspreis Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 75 Punkte. Das Angebot bzw. der Bieter mit dem günstigsten Gesamt-Angebotspreis erhält die volle Punktzahl. Abweichungen des Gesamt-Angebotspreises nach oben werden prozentual von der Höchstpunktzahl abgezogen. Die entsprechende Bewertungspunktzahl wird anhand folgender Formel ermittelt: (mögliche Höchstpunktzahl x günstigester Gesamt-Angebotspreis)/(Gesamt-Angebotspreis)=Bewertungspunktzahl   Berechnungsbeispiele Der Gesamt-Angebotspreis des günstigsten Angebots liegt bei 200.000€. Das zweitgünstigste Angebot liegt bei 224.000€. Das drittgünstigste Angebot liegt bei 252.000 €. günstigestes Angebot: (75 x 200.000)/200.000=75,00 Punkte zweitgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/224.000=66,96 Punkte drittgünstigestes Angebot: (75 x 200.000)/252.000=59,52 Punkte

  • Kategorie C- Garantie 15 %
    Qualität

    Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 15 Punkte. Nachweis: Garantiebestätigung / Garantieerklärung Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welches Produkt sich das Dokument bezieht. Wertung: • mind. 5 Jahre Vollgarantie2): 15 Punkte • mind. 10 Jahre Garantie1): 10 Punkte • mind. 8 Jahre Garantie1): 8 Punkte • mind. 5 Jahre Garantie1): 5 Punkte • 3 Jahre Garantie1): 0 Punkte • Nachweis nicht eingereicht: 0 Punkte 1) Die Garantie umfasst mind. die Regelungen der gesetzlichen Gewährleistung 2) Vollgarantie auf alle Teile (inkl. aller Verschleißteile)

  • Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard 10 %
    Qualität

    Kategorie B - Nachhaltigkeitsstandard Das angebotene Möbel erfüllt die Anforderung des european- Level-Zertifikat (FEMB). Die in dieser Kategorie maximal erreichbare Wertungspunktzahl beträgt 10 Punkte. Der entsprechend vollständige Nachweis (inkl. der ggf. dazugehörigen Anhänge) ist in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen. Es muss eindeutig ersichtlich sein, auf welche(n) Hersteller/ Produktionsstätten und Produkte sich der jeweilige Nachweis bezieht. Wertung: • Stufe 3: Nachweis vorhanden und gültig: 10 Punkte • Stufe 2: Nachweis vorhanden und gültig: 6 Punkte • Stufe 1: Nachweis vorhanden und gültig: 3 Punkt • Nachweis nicht eingereicht oder nicht gültig: 0 Punkte

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung RUS-Sanktionen, siehe Vergabeunterlagen

  • Gesamtjahresumsatz

    Eigenerklärung Umsatz:
    Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend.
    Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von
    12.000.000 EUR für Los 1
    12.000.000 EUR für Los 2
    8.500.000EUR für Los 3
    6.600.000 EUR für Los 4
    6.000.000 EUR für Los 5
    4.500.000 EUR für Los 6
    5.000.000 EUR für Los 7
    Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Eigenerklärung Umsatz:
    Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegen-stand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leis-tungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens ausrei-chend.
    Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Ge-schäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand (Herstellung, Liefe-rung und Montage von Möblierungsgerät) von
    12.000.000 EUR für Los 1
    12.000.000 EUR für Los 2
    8.500.000EUR für Los 3
    6.600.000 EUR für Los 4
    6.000.000 EUR für Los 5
    4.500.000 EUR für Los 6
    5.000.000 EUR für Los 7
    Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfä-higkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachte-ter Belege nachweisen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Umweltmanagement-Maßnahmen

    Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
    3.1 Nachweisdokumente
    Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.1 Bieterangaben
    Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
    Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
    In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
    In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
    Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
    Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
    Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
    Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
    Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung.
    • Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten.

    3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:

    • Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

    Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.

    -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
    Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
    Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Qualitätsmanagement

    Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
    3.1 Nachweisdokumente
    Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.1 Bieterangaben
    Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
    Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
    In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
    In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
    Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
    Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
    Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
    Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
    Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung.
    • Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten.

    3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:

    • Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

    Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.

    -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
    Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
    Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen

    Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen: Auszug "LB - allgemeine Anforderungen V8 - GC - fV" (in den Vergabeunterlagen enthalten)
    3.1 Nachweisdokumente
    Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.1 Bieterangaben
    Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
    Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
    In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
    In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
    Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
    Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
    Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
    Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
    Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung.
    • Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten.

    3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:

    • Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

    Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.

    -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
    Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
    Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Muster (mit Echtheitsnachweis)

    Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftraggeber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeitraums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen erfüllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auftraggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Transport erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

  • Muster (ohne Echtheitsnachweis)

    Mit der Teilnahme am Ausschreibungsverfahren verpflichtet sich der Bieter dazu, dem Auftraggeber auf eigene Kosten ein oder mehrere Mustermöbel zu liefern. Die Lieferung soll nach Angebotsschlusstermin und nur auf ausdrückli-che Anforderung durch den Auftraggeber erfolgen. Möbel, die vom Auftragge-ber im Rahmen der Bemusterung gemäß der allgemeinen Leistungsbeschrei-bung (siehe Punkt "Bemusterung") angefordert werden, sind innerhalb des in der jeweiligen möbelspezifischen Leistungsbeschreibung vorgegebenen Zeit-raums und in der vom Auftraggeber festgelegten Stückzahl zu liefern. Die Mus-termöbel müssen sämtliche Anforderungen der Leistungsbeschreibungen er-füllen und der späteren Serienausführung entsprechen. Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Mustermöbel nach Aufforderung des Auf-traggebers innerhalb von 12 Werktagen wieder abzuholen. Für die Lieferung und die Abholung der Mustermöbel gelten folgende Bedingungen: Der Trans-port erfolgt auf Kosten des Bieters. Anlieferung und Abholung erfolgt aus-schließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Liefertermin (Tag und Zeitfenster) sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Abho-lung werden die Möbel durch den Auftraggeber transportfähig verpackt. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Mustermöbel des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren.

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Eigenerklärung Referenzen:
    Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
    s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Eigenerklärung Referenzen:
    Darstellung von mindestens drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Gegenstand vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Leistungen, die die Herstellung, Lieferung und Montage bzw. Einbringung von Büro- oder Unterkunftsmöbeln sowie die Koordination der hierfür erforderlichen Liefer- und Montageleistung zum Gegenstand hatten. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Liegt eine Bewerbung eines Newcomers vor, wird um eine Erklärung / Begründung gebeten.
    s. dazu auch in den Leistungsbeschreibungen.

Weitere Anforderungen

  • Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
    3.1 Nachweisdokumente
    Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.1 Bieterangaben
    Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
    Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
    In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
    In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
    Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
    Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
    Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
    Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
    Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung.
    • Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten.

    3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:

    • Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

    Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.

    -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
    Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
    Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Je nach Leistungsgegenstand (s. jeweilige LB) einzureichende fachliche Unterlagen:
    3.1 Nachweisdokumente
    Ein Teil der Anforderungen muss über Dokumente nachgewiesen werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.1 Bieterangaben
    Damit geprüft werden kann, ob die Anforderungen erfüllt werden, müssen die Bieter im Punkt "Bieterangaben" der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung Angaben zur konkreten Umsetzung machen, wenn diese gefordert werden.
    Zu diesem Zweck ist eine bearbeitbare Word-Fassung dieser Leistungsbeschreibung Teil der Ausschreibungsunterlagen.
    In der Tabellenspalte "Geforderte Angabe" ist aufgeführt, wozu eine Angabe gemacht werden muss.
    In der Spalte "Angabe des Bieters" muss diese Angabe elektronisch und in deutscher Sprache eingetragen werden. In den Zellen sind teilweise Beispielantworten aufgeführt. Diese müssen durch den Bieter so angepasst werden, dass sie der Umsetzung durch den Bieter entsprechen. Die Bieterangaben müssen eindeutig sein. Steht in der Spalte "Angabe des Bieters" das Wort "BESCHREIBUNG", muss eine ausführlichere Angabe in Stichpunkten oder in Fließtext erfolgen.
    Bei längeren Texten vergrößert sich die Zeilenhöhe automatisch und es kommt zu einer Verschiebung der Seitenumbrüche. Das Layout des Dokumentes darf ansonsten nicht verändert werden.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.2 Eigenerklärung des Bieters
    Zur Bestätigung, dass alle Angaben gültig sind und die Anforderungen aus der allgemeinen und der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung eingehalten werden, muss der Bieter eine Eigenerklärung abgeben.
    Die Vorlage im letzten Unterpunkt der möbelspezifischen Leistungsbeschreibung ist durch den Bieter auszufüllen, zu unterzeichnen und zu stempeln.
    Die Signatur muss analog oder elektronisch erfolgen.
    Das Dokument ist gemäß Punkt 3.1.3.1 der allgemeinen Leistungsbeschreibung vorzulegen.
    3.1.3 Weitere Nachweisdokumente
    Zusätzlich zu den Bieterangaben und der Eigenerklärung müssen durch den Bieter ergänzende Nachweisdokumente vorgehalten und zu einem definierten Zeitpunkt oder auf Anforderung vorgelegt werden.
    Welche Nachweisdokumente zu welchem Zeitpunkt vorgehalten und vorgelegt werden müssen, ist den nachfolgenden Punkten zu entnehmen.
    3.1.3.1 Nachweisdokumente, die mit Abgabe des Angebots vorzulegen sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind unaufgefordert mit Abgabe des Angebots vorzulegen:

    Ganze Anforderung lesenWeniger anzeigen
    • Mit Bieterangaben ausgefüllte möbelspezifische Leistungsbeschreibung (siehe Punkt 3.1.1), inklusive der ausgefüllten, unterzeichneten und gestempelten Eigenerklärung (siehe Punkt 3.1.2) gemäß allgemeiner Leistungsbeschreibung.
    • Zusätzlich ist ein ausführliches technisches Datenblatt einzureichen (inkl. einer bemaßten Zeichnung/Skizze und mind. einer Abbildung des konkreten Möbels). Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten. Zudem muss das Datenblatt konkrete Angaben (Firma, Adresse, Produktionsort) zum Hersteller des Möbels enthalten.

    3.1.3.2 Nachweisdokumente, die ab Abgabe des Angebots vorzuhalten sind
    Die folgenden Nachweisdokumente sind ab Abgabe des Angebots vorzuhalten, und auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 3 Werktagen vorzulegen:

    • Dokumente, die die in den Leistungsbeschreibungen geforderten technischen Daten zu allen zugekauften Materialien und Bauteilen bestätigen, z. B. technische Datenblätter, Katalogangaben, Prüfberichte, Zertifikate oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Schadstofffreiheit aller zugekauften Materialien und Bauteile bestätigen, z. B. Prüfberichte, Zertifikate, Eigenerklärungen des Zulieferers oder vergleichbare Dokumente
    • Dokumente, die die Holzherkunft für die genutzten Hölzer und Holzwerkstoffe bestätigen, z. B. PEFC-Zertifikat, FSC-Zertifikat, Zertifikat nach DIN ISO 38200 oder vergleichbare Dokumente

    Wird der Zuschlag bei der Ausschreibung nicht erteilt, müssen die Dokumente ab der Zuschlagserteilung nicht mehr vorgehalten werden.

    -ausführliche technische Datenblätter (inkl. mehrerer, aussagekräftiger Abbildungen) Datenblätter müssen Informationen zu allen technischen Anforderungen enthalten.
    Weitere Informationen: s. Leistungsbeschreibungen
    Die Erfüllung der entsprechenden Kriterien hat Einfluss auf das Bewertungsergebnis (siehe Anlagen "Bewertungsbögen".)

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 37 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 01.12.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 257 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 94.285 €
Median 214.000 €
Oberes Quartil 433.357 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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2Tage bis 27.10.

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Vergabeunterlagen

Direkt beim Original-Portal abrufbar.

159.296.493 €
Rahmen-Höchstwert

Angebotsfrist 01.12.2026, 08:00 Uhr (noch 37 Tage)
Vergabenummer 6003113344-BAIUDBw DL II 4.1
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering KI
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 23.10.2026
CPV-Codes (4) 39100000 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
39120000 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
39113000 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
39143110 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
(Was ist das?)
Lose 7 (max. 7 bewerbbar)
Laufzeit 01.03.2027 – 28.02.2031
Bindefrist (?) 3 Monate
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Rahmen-Maximum pro Los
  • Los 1 1 Bayern
    35.902.024 €
    max. 999 Auftragnehmer
  • Los 2 2 Niedersachsen, Bremen
    35.148.005 €
    max. 999 Auftragnehmer
  • Los 3 3 Berlin, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen
    24.652.823 €
    max. 999 Auftragnehmer
  • Los 4 4 Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
    19.047.588 €
    max. 999 Auftragnehmer
  • Los 5 5 Nordrhein-Westfalen
    17.322.341 €
    max. 999 Auftragnehmer
  • Los 6 6 Baden-Württemberg
    13.107.915 €
    max. 999 Auftragnehmer
  • Los 7 7 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
    14.115.797 €
    max. 999 Auftragnehmer

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

ⓘ Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 3.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 66.829 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 5.320 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -22%
KMU-Bieteranteil 56%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 24.10.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn