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Grundinstandsetzung Behördenzentrum, Platz der Luftbrücke 1 -3, 12101 Berlin, Sanierung Außenwände UG, VE0301, VOEK 599-24
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Vergabe-Ergebnis
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Bietergemeinschaft Eurovia Infrastructure GmbH und Eurovia Verkehrsbau GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) Columbiadamm 1-7c, Platz der Luftbrücke 1-3, Mehringdamm 129 und Schwiebusser Straße 129a-d in 12101 Berlin liegt im Stadtbezirk Tempelhof. Das Gesamtgebäude besteht aus elf miteinander verbundenen Bauteilen. Alle Bauteile verfügen über vier oberirdische Geschosse, ein nicht ausgebautes Dachgeschoss sowie ein bis teilw. zwei Untergeschoss(e). Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke wurde als Verwaltungskomplex zusammen mit dem benachbarten Flughafen Tempelhof nach den Plänen von Ernst Sagebiel für das Reichsluftfahrtministerium als sogenannter „Sonderbau“ in vier Bauabschnitten errichtet. Die Gebäude bilden ein Halbrund um den heute als „Platz der Luftbrücke“ bezeichneten Platz, der den Knotenpunkt der Ost-West- und Nord-Süd-Magistralen von Berlin bildet. Die Bauzeit des Behördenzentrums erstreckt sich ursprünglich auf die Jahre 1937 bis 1944. Nach 1945 wurden umfassende Reparaturen von Kriegsschäden, u.a. an Dächer und Fassaden durchgeführt. Die Bauteile VIII, IX und X wurden um 1955 einem umfassenden Neuaufbau unterzogen. Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) steht unter Denkmalschutz und ist in die Denkmalliste Berlin, eingetragen (Eintragung am 06.04.1995, OBJ-Dok.-Nr. 09055092, Liste Tempelhof-Schöneberg). Das Behördenzentrum Platz der Luftbrücke (PdL) wird im Rahmen einer umfassenden konstruktiven, anlagenseitigen, energetischen und nutzungsspezifischen Grundinstandsetzung zugeführt. Bestandteil der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Arbeiten sind die Instandsetzung- und Abdichtung von bestehenden Außenwänden und Lichtschächten. Folgende Leistungen sind auszuführen: − Baustelleneinrichtung und Gerüstarbeiten für alle Leistungsbereiche − Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, geböscht − Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, Grabenverbau − Erdarbeiten zum Freilegen der Außenwände und Lichtschächte, Verbau − Baubegleitende Kampfmittelsondierungen − Abbruch
Vollständige Beschreibung (3.170 Zeichen)
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Preis nach WichtigkeitPreis
Maßgebend für den Zuschlag ist ausschließlich die Angebotsendsumme (Wertungssumme brutto) aus der Leistungsverzeichnis unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere die Teilnahmebedingungen, Leistungsbeschreibung, die Anlagen und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 133 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Bietergemeinschaft Eurovia Infrastructure GmbH und Eurovia Verkehrsbau GmbHZuschlagswert 10.477.315 €1 Veröffentlichung
- 05.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 14.675 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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