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Catering in 10 städtischen Kitas
Stadtverwaltung Wesseling - Der Bürgermeister · Wesseling · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Zuschlag erteilt, aber Auftragnehmer nicht strukturiert publiziert. Das eForms-Feld „Sieger wurde gewählt" (selec-w) ist gesetzt, die Vergabestelle hat den konkreten Auftragnehmer aber nicht als strukturiertes Datenfeld hinterlegt. In vielen Fällen steht der Name im Freitext der Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 2 Bieter namentlich publiziert: Aubergine & Zucchini Vollwertfrischdienst, Partyservice und CAtering GmbH u. a.. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird die Verpflegung für 10 städtische Kindertagesstätten in Wesseling.
- Der Auftrag umfasst die Lieferung von Speisen und Getränken.
- Es wird Erfahrung im Bereich Gemeinschaftsverpflegung und die Einhaltung von Hygienevorschriften vorausgesetzt.
- Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
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Beschreibung
Catering in 10 städtischen Kitas
Änderungen am Verfahren
3 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
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📄 Unterlagen
Anlage 2 musste erneut geändert werden. Der Fragen und Antwortkatalog wurde aktualisiert.
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📄 Unterlagen❓ Bieterfragen
Aufgrund von Bieterfargen wurde festgestellt, dass Vergabeunterlagen aktualisiert werden mussten. - Angebotsaufforderung - Anlage 1 - Anlage 2 - Anlage 7 - Anlage 8 - Fragenkatalog hinzugefügt unter sonstiges
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Umsetzungskonzept 52,5 Pkt.Qualität
Die Bieter erstellen ein aussagekräftiges Umsetzungskonzept (maximal vier DIN A4 Seiten, Schriftgröße 11). Dieses Umsetzungskonzept ist formlos zu erstellen und dem Angebot als Anlage beizufügen. Die Vorlage eines Umsetzungskonzeptes ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes. Fehlt das Umsetzungskonzept ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Bewertung des Umsetzungskonzepts wird eine konkrete und schlüssige Darstellung der nachfolgenden - auftragsbezogenen - Anforderungen erwartet: - Darstellung der hauptverantwortlichen Personen, die die Ausführung des Auftrages zu verantworten haben nebst Funktion und Aufgabenverteilung - Darstellung der Herangehensweise an die Auswahl der Produkte sowie Gestaltung der Speisepläne und Rezepturen unter Einbindung des Bereichs Ökotrophologie - Darstellung konkreter Menübeispiele, bei denen für Fleischgerichte eine vegetarische Alternative angeboten wird, die optisch mit dem jeweiligen Fleischgericht vergleichbar ist - Darstellung der Herangehensweise bei der Auswahl der eigenen Lieferanten - Darstellung des Hygienekonzeptes - Darstellung der Methoden und Prozesse zur Qualitätssicherung - Darstellung der Kommunikationswege, z. B. wie Rückmeldungen des Kunden in eine laufende Umsetzung des Auftrags einfließen oder auch das Feedback der Kinder eingebunden wird (Stichwort aktive Feedbackkultur) - Darstellung des Bestellsystems Die Punkte für das Umsetzungskonzept werden wie folgt vergeben: 210,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine sehr gute Vertragserfüllung erwarten. 157,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine gute Vertragserfüllung erwarten. 105,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin eine befriedigende Vertragserfüllung erwarten. 52,50 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht der Auftraggeberin nur mit Einschränkungen die Vertragserfüllung erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept lässt aus Sicht des Auftraggebers nicht die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Anforderungen erwarten.
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Preis 17,5 Pkt.Kosten
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) eingetragene Bruttopreis pro Essen bewertet. Der Bruttopreis pro Essen darf einen Betrag von EUR 3,85 nicht überschreiten. Der angebotene Preis ist verbindlich im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) einzutragen. Das danach günstigste Angebot erhält 70 Punkte. Alle anderen Bieter erhalten, gemessen an dem niedrigsten Preis, eine geringere Punktzahl (Formel: 70 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
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Anteil Bio-Produkte 8,8 Pkt.Qualität
Es wird bewertet, in welchem Umfang der Bieter Bio-Produkte und Frischwaren aus regionalem Anbau verwendet. 35,00 Punkte für über 80 % Anteil Bio-Produkte 28,00 Punkte für über 50 % bis 80 % Anteil Bio-Produkte 21,00 Punkte für über 30 % bis 50 % Anteil Bio-Produkte 14,00 Punkte für über 20 % bis 30 % Anteil Bio-Produkte 07,00 Punkte für über 10 % bis 20 % Anteil Bio-Produkte 00,00 Punkte für 0 % bis 10 % Anteil Bio-Produkte Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
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Transportentfernung 8,8 Pkt.Qualität
Ziel der Beschaffung ist eine möglichst umweltfreundliche Leistungserbringung sowie die Minimierung der durch die tägliche Belieferung der städtischen Kindertagesstätten entstehenden Emissionen. Die Transportentfernung stellt hierbei einen maßgeblichen Indikator für die Umweltbelastung dar, da mit jedem zurückgelegten Kilometer - unabhängig von der jeweiligen Antriebsart - Emissionen entstehen. Hierzu zählen insbesondere Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO?) sowie Feinstaubemissionen, die unter anderem durch Reifen- und Bremsabrieb verursacht werden. Die städtischen Kindertagesstätten sind im Stadtgebiet verteilt. Die Stadtgebiete liegen räumlich nahe, daher wird zur einheitlichen Berechnung aufgrund der zentralen Lage des Alten Rathauses Wesseling, Bahnhofstraße 20, 50389 Wesseling, hier der Zielpunkt festgelegt. Bewertet wird der Weg vom Standort des Bieters, an dem die Speisen zubereitet werden, zum Zielpunkt. Die Transportentfernung wird mithilfe des "Falk-Routenplaners" (www.falk.de/routenplaner) unter Verwendung der Einstellungen "kürzeste Route" und "ohne Verkehr" ermittelt. Maßgeblich ist die jeweils kürzeste angezeigte Route. Die Entfernung wird bis zwei Nachkommastellen berücksichtigt. Im Rahmen der Angebotsabgabe sind, wie oben beschrieben, über den Falk-Routenplaner der Transportweg zu ermitteln und im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1) die sich aus der vorgenannten Vorgehensweise ermittelten Kilometer einzureichen. Zudem ist ein Screenshot vom Ergebnis des Falk-Routenplaners zur erstellen, das dem Angebot als Anlage beigefügt wird. Die Punkte für das Kriterium Transportentfernung werden wie folgt vergeben: 35,00 Punkte Die Transportentfernung ist < 25,00 km. 26,25 Punkte Die Transportentfernung ist < 50,00 km. 17,50 Punkte Die Transportentfernung ist < 75,00 km. 8,75 Punkte Die Transportentfernung ist < 100,00 km. 00,00 Punkte Die Transportentfernung ist ? 100,00 km.
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Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung 7,5 Pkt.Qualität
Es wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Fristen zur Abbestellung oder Korrektur der Bestellung für einzelne Essen oder auch ganze Gruppen (2 Kalendertage bzw. 48 Stunden) unterschreitet. 30,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur am selben Tag bis 8:00 Uhr möglich. 15,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis einen Kalendertag (24 Stunden) vorher möglich. 00,00 Punkte Abbestellung oder Korrektur bis zwei Kalendertage (48 Stunden) vorher möglich. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
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Warmhaltezeit 5 Pkt.Qualität
der Zeitraum zwischen der Fertigstellung der Speisen und der Anlieferung am Verzehrort zu verstehen. Die Punkte für das Kriterium Warmhaltezeit werden wie folgt vergeben: 20,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 0:30 h. 10,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:00 h. 5,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt < 1:30 h. 00,00 Punkte Die Warmhaltezeit beträgt ? 1:30 h. Die Angaben der Bieter hierzu erfolgen im Formblatt zur Angebotsabgabe (Anlage 1).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
"Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax darf der Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§134 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 08.05.2026 Ergänzende Informationen
- Frist 24.04.2026 Anlage 2 musste erneut geändert werden. Der Fragen und Antwortkatalog wurde aktualisiert. · in TED EU + oev
- Frist 24.04.2026 Aufgrund von Bieterfargen wurde festgestellt, dass Vergabeunterlagen aktualisiert werden mussten. - Angebotsaufforderung - Anlage 1 - Anlage 2 - Anlage 7 - Anlage 8 - Fragenkatalog hinzugefügt unter sonstiges · in TED EU + oev
- Frist 24.04.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 55 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
- 02.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 132 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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