AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e9d53752-2e5f-4b7d-8e87-9bd34e5896b1) · Abgerufen am 10.10.2026 05:23 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e9d53752-2e5f-4b7d-8e87-9bd34e5896b1/

Neubau GESAMTKLINIKUM Heidekreis in Bad Fallingbostel

Notice-ID: e9d53752-2e5f-4b7d-8e87-9bd34e5896b1 · Procedure-ID: 20a39f1e-6c0a-4a8d-aaf1-1d1783a89659

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Stammdaten

Auftraggeber
Heidekreis-Klinikum gGmbH, Walsrode
Veröffentlicht
26.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45215100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
16.026.684 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Heidekreis-Klinikum gGmbH (Robert-Koch-Straße 4, 29664 Walsrode) errichtet einen Ersatzneubau für die bisherigen Standorte in Soltau und Walsrode. Realisiert wird ein viergeschossiger Neubau mit zusätzlichem Untergeschoss. Der Neubau ist in 4 Gebäudecluster (Cluster A bis Cluster D) unterteilt, die Massen der 4 Gebäudecluster sind zusammengefasst. Die Baustelle befindet sich auf mehreren Flurstücken in der Gemarkung Fallingbostel Flur Helmskamp mit einer Gesamtfläche von rund 12,7 ha.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Implenia Fassadentechnik GmbH
Vertragsabschluss
13.12.2024
Zuschlagsentscheidung
02.12.2024

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).