AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 25.04.2026 11:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e9d7494a-a2a2-42cf-b2b5-7e8a3ebdd842/

Kauf von 15 Geländewagen klein für den LMBV Standort Leipzig

Notice-ID: e9d7494a-a2a2-42cf-b2b5-7e8a3ebdd842 · Procedure-ID: c1a4eb68-cde4-470a-850e-f84338dbe104

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Stammdaten

Auftraggeber
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, Senftenberg
Veröffentlicht
18.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34113000 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
439.500 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Kauf von 15 Geländewagen klein für den LMBV Standort Leipzig Leistungsort: Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH Betrieb Mitteldeutschland Walter-Köhn-Straße 2b 04356 Leipzig Für die Ausstattung des Fuhrparks ist folgender Fahrzeugtyp vorgesehen: Geländewagen (GLW) klein, Verbrennungsmotor oder Hybrid (kein Plug in), 110 kW bis 150 kW, Allradantrieb, 4-türig mit Heckklappe, 5 Sitzplätze, Anhängerkupplung und Bodenfreiheit mindestens 19 cm. Geplanter Liefertermin: 09.07.2024 bzw. unmittelbar nach Zuschlagserteilung Der genaue Liefertermin ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.07.2024

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Autohaus GEGNER GmbH
Vertragsabschluss
02.07.2024
Angebotsspanne
439.500 – 457.455 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).