AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 10:43 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e9e3c976-8f85-45cd-bd3c-e8d3ae4741e0/

Fachplanerleistungen „Koordination der Nachhaltigkeit gemäß BNB“ für das Projekt Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-arbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin (VOEK 560-24)

Notice-ID: e9e3c976-8f85-45cd-bd3c-e8d3ae4741e0 · Procedure-ID: 446dcf5f-0d73-4346-aa4e-a5ad70b33555

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
Veröffentlicht
05.12.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) benötigt eine neue Unterbringung am Standort Berlin. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt als Eigentümerin und Bauherrin die Umsetzung dieses Bedarfs in einem Neubau. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist - anknüpfend an die bisherigen Planungsergebnisse - die Vergabe von Leistungen zum Leistungsbild „Koordination der Nachhaltigkeit gemäß BNB“ für das Projekt "Neubau Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)" in Berlin.

Vertragslaufzeit

Beginn
09.07.2025
Ende
06.01.2033

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
124 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).