AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e9e41145-546c-4fed-842e-867b4799f57d) · Abgerufen am 26.08.2026 16:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e9e41145-546c-4fed-842e-867b4799f57d/

Beschaffung einer biplanen Angiographieanlage für die interventionelle Radiologie und Neuroradiologie der Varisano Klinikum Frankfurt Höchst GmbH

Notice-ID: e9e41145-546c-4fed-842e-867b4799f57d · Procedure-ID: 6f15a0cf-d8cc-4a40-be16-e5faea6c0fe7

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Stammdaten

Auftraggeber
Varisano Klinikum Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
08.07.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33111710 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Radiologieabteilung der varisano Klinikum Frankfurt Höchst GmbH beabsichtigt die Beschaffung einer biplanen Angiographieanlage. Die biplane Angiographieanlage soll z.B. für die elektive und notfallmäßige endovaskuläre Schlaganfallbehandlung (Thrombektomie), für die endovaskuläre Aneurysmabehandlung mit neuen Techniken wie Flow-Disruptor, Flow-Diverter etc. und für die Behandlungen von vaskulären Malformationen eingesetzt werden.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
08.07.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 18.07.2026 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).