AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e03098914-7df8f6065b4c1081) · Abgerufen am 15.08.2026 18:24 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e9f79a2d-34f5-4dd8-9047-5663fac0ba59/

Lüftung RLT 70-00001-2880-72 - PR1196215-2880-B

Notice-ID: e9f79a2d-34f5-4dd8-9047-5663fac0ba59 · Procedure-ID: 3b577b29-5d38-4ee4-a81d-7892cada6277

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Stammdaten

Auftraggeber
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau, München
Veröffentlicht
07.05.2026
Frist (Submission)
25.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45331200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

* Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle: Leistungsbeginn 25.10.2026; Leistungsende 08.12.2027 * Beschreibung der Beschaffung: 3 Lüftungsanlagen mit 10.000 -12.000 m³/h ca. 90 Brandschutzklappen ca. 50 Luftventile ca. 400 Bodendralldurchlässe ca. 1200 m² Lüftungskanäle ca. 1500 m² Formteile ca. 700 m Wickelfalzrohr mit Formteilen DN 100 - 315 ca. 1500 m² Dämmung und Isolierung ca. 300 Rohrschalldämpfer und Volumenstromregeler

Vertragslaufzeit

Beginn
13.09.2026
Ende
28.01.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
61 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).