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Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - nach Paragraph 33 HOAI
Markt Mittenwald · Mittenwald · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Der Markt Mittenwald benötigt Objektplanungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 9, stufenweisen Beauftragung) für den Umbau und die Sanierung des bestehenden Bürgerhauses.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Objektplanungsleistungen (Leistungsphasen 1-9) nach HOAI für den Umbau und die Sanierung des Bürgerhauses in Mittenwald.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ausführungskonzept 40 %Qualität
Projektteam Vorstellung des/der Gesamtprojektleiter/in sowie des/der stellvertretenden Projektleiter/in mit Darlegung des persönlichen Erfahrungshintergrundes (u.a. Lebenslauf, Qualifikationen) bzw. der persönlichen Kenntnisse sowie anhand mindestens einer mit der konkreten Auftragsdurchführung vergleichbaren Referenz mit Erläuterung der Funktion und wesentlichen Aufgaben im Referenzprojekt, die für die ausgeschriebene Leistung relevant sein werden. Vorgesehene/r Gesamtprojektleiter - Gewichtung 20 % Vorgesehene/r stellvertretende/r Projektleiter/in - Gewichtung 10 % Kapazitätsplanung - Gewichtung 10 % Gewichtung gesamt: 40 % Die geforderten Angaben sind in Form eines Konzeptes darzustellen. ***************** Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 15 nicht überschreiten (DIN A4, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis). Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet. Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt. **************** Bitte beachten Sie, dass Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht nachgefordert werden (§ 56 Absatz 3 VGV). Somit wird bei Nichteinreichung das jeweilige Kriterium dieses mit 0 bewertet. ****************
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Ausführungskonzept 40 %Qualität
Ausführungskonzept - Projekteinschätzung Erkennen der Aufgabenstellung und der Projektanforderungen: Analyse der Projektaufgabe mit Darstellung der zu erwartenden Herausforderungen und ggf. Schwierigkeiten sowie die Herangehensweise zu folgenden Punkten: - Umgang mit der historischen Bausubstanz - Geplante Maßnahmen zur energetischen. Sanierung des Gebäudes - Maßnahmen des Bieters: o zur Qualitätssicherung o zur Kostenkontrolle o zur Gewährleistung der Objektüberwachung vor Ort Gewichtung 40 % Die geforderten Angaben sind in Form eines Konzeptes darzustellen. ***************** Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 15 nicht überschreiten (DIN A4, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis). Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet. Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt. **************** Bitte beachten Sie, dass Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht nachgefordert werden (§ 56 Absatz 3 VGV). Somit wird bei Nichteinreichung das jeweilige Kriterium dieses mit 0 bewertet. ****************
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Honorarangebot 20 %Preis
Honorarermittlung laut Honorarangebot „Wertungssumme“ Angebot mit niedrigster Wertungssumme bekommt 5 Punkte. Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme bekommt 0 Punkte Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Gewichtung 20 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Beschreibung Nachweis (Vorlage) über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusicherung des Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall die Versicherungssummen auf die geforderte Höhe angepasst werden. Personenschäden: 1.5000.000,00 EUR Sach- und Vermögensschäden: 500.000,00 EUR Hinweis: Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung Gemittelter Umsatz für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Architektenleistungen gemäß § 34 HOAI) in den letzten drei Jahren (2025-2023). Mindestanforderung: Mindestumsatz gemittelt von 620.000 Euro brutto Bitte nehmen Sie hierfür die notwendigen Eintragungen im Dokument "Leitfaden" vor.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Vorlage von mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 10 Jahren (01/2015 bis 12/2025) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Mindestanforderungen an die vorgelegten Referenzen: * mindestens 3 geeigneten Referenzen !!!Mindestanforderungen an jede Referenz!!! * Referenzzeitraum: 01/2015 bis 12/2025 * geförderte Maßnahme unter Verwendung des Vergaberechts * Sanierung historischer Bausubstanz (vor 1950) * Leistungsphasen 2 bis 8 sind im Referenzzeitraum erbracht Bitte nehmen Sie hierfür die notwendigen Eintragungen im Dokument "Leitfaden" vor. ****************************************** Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist. Es müssen innerhalb einer Referenz alle genannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. ****************************************** Es werden nur die vom Bewerber im vorgesehenen "Referenzblatt" (Bestandteil des Dokuments "Leitfaden" jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Angaben zu Referenzen in bewerbereigenen Dokumenten werden nicht gewertet. ******************************************** Es werden ausschließlich die in diesen Unterlagen gemachten Angaben gewertet. Eine Nachforderung materiell/inhaltlich falsch eingereichter Referenzprojekte ist nicht möglich! Grund: Die Nachforderungsmöglichkeiten des §56 Abs.2 Alt.1 VgV darf nicht dazu führen, dass sich einzelne Unternehmen im Nachhinein, nach Ablauf der Abgabefrist, gegenüber ihren Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. *********************************************
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ ; Nachweis durch: - Eintrag in die Architektenkammer, - Hochschulabschluss, - Zeugnisbewertung Eintrag in das Handelsregister - soweit durch Unternehmensform -erforderlich Der verantwortliche Leistungserbringer muss über folgende Qualifikation verfügen: Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG /2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können. “Technische Fachkräfte” im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Mindestanforderung: 3 Fachkräfte (insgesamt 3 Vollzeitäquivalent) Bitte nehmen Sie hierfür die notwendigen Eintragungen im Dokument "Leitfaden" vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 09.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Sunder-Plassmann Architekten2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 12.895 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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