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Rahmenvereinbarung über Holzbringung im Regionalforstamt Arnsberger Wald des Landesbetriebes Wald und Holz NRW
Wald und Holz NRW · Münster · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, eine Rahmenvereinbarung mit einem/mehreren Auftragnehmer/n über Holzbringungsarbeiten inklusive einzelfallweiser Stundenlohnarbeiten in den fünf Lehr- und Versuchsrevieren des Regionalforstamtes Arnsberg abzuschließen. Detaillierte Angaben zur Leistungserbringung sind den Leistungsverzeichnissen zu entnehmen. Diese sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und somit Auftragsgegenstand. Die Rahmenvereinbarung ist sachlich abschließend. Nicht genannte Leistungen dürfen nicht aus ihr abgerufen werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Holzbringungsarbeiten inklusive Stundenlohnarbeiten in den Lehr- und Versuchsrevieren des Regionalforstamtes Arnsberg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 Pkt.
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
2 Wirtschaftliche und finanzielle Liestungsfähigkeit - Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: - Nachweis einer gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. Berufsgenossenschaftsmitgliedschaft oder einer vergleichbaren ausländischen Institution), - Nachweis über das Bestehen einer ausreichend hohen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Umweltschäden (2.000.000 Euro) sowie Vermögensschäden (500.000 Euro) aufgrund der deutschen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung(en), die Bewerbererklärung zur AGB Forst , die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
- Benennung des Forstspezialschleppers sowie Nachweis der geforderten Spezifikationen (Fahrzeugschein/Rechnungen/Fotos) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
- Nachweis über die geforderte Maschinenausstattung (Bilder, Fahrzeugschein oder durch formloses Schreiben) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
- Unterlagen bezüglich öffentlich-rechtlicher Anforderungen gemäß den Punkte 3.1 und 3.2 der AGB Forst und Bewerbererklärung AGB Forst (Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Zertifizierung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Qualitätsmanagement
3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der Auftragnehmer erbringt die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die erforderliche Sach- und Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber kann die Vorlage von Referenzen fordern oder Referenzen einholen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass alle eingesetzten Arbeitskräfte die erforderliche Sach- und Fachkunde zur Durchführung der vereinbarten Forstarbeiten besitzen. Die erforderliche Qualifikation der Arbeitskräfte des Auftragnehmers wird i. d. R. durch - den Nachweis einer deutschen Ausbildung zum/zur Forstwirt/in oder Forstwerker/in, - einer der deutschen Forstwirt- bzw. Forstwerkerprüfung gleichwertigen ausländischen Prüfung (gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) obliegt die Feststellung der Gleichwertigkeit im land- und forstwirtschaftlichen Bereich der Landwirtschaftskammer), - den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einem einschlägigen Lehrgang an einer öffentlichen oder öffentlich anerkannten forstlichen Ausbildungsstätte vor dem 30.06.2005, - bei langjährig beschäftigten Arbeitskräften mit einer einschlägigen Berufserfahrung durch eine Qualifikationsüberprüfung einer unteren Forstbehörde des Landes NRW in Verbindung mit einem Testat der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft vor dem 30.06.2005, - das Europäische Motorsägenzertifikat (EFESC/ABA), ECS/ECC Module 1 bis 3 (bzw. 4 bei Windwurfaufarbeitung). nachgewiesen. Der Auftragnehmer hat folgende technische und berufliche Leistungsfähigkeit zu erbringen und auf Verlangen nachzuweisen: - Bei Einsatz von Rückemaschinen mit Seilwinde ein Einbaunachweis über ein der Technischen Regel Funknotruf in der Forstwirtschaft (TR1) der SVLFG konformes Notrufsystem - KWF Prüfung: Im Bereich der hochmechanisierten Holzernte verpflichtet sich der AN, seine Harvester regelmäßig nach den Vorgaben des "Lastenheftes Harvestervermessung" des Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) zu kontrollieren und zu kalibrieren. - In Hydraulikanlagen und für Verlustschmierungen sind nur biologisch schnell abbaubare Öle zu verwenden. Bei Einsatz von zweitaktgetriebenen Kleinmaschinen ist der AN zur Verwendung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) verpflichtet. Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung(en), die Bewerbererklärung zur AGB Forst, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
- Eines der unter "Eignungskritieren" genannten Zertifikate (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
1 Eignung zur Berufsausübung - Der Auftragnehmer muss folgende Befähigung zur Berufsausübung besitzen: Forstwirt oder gleichwertige Qualifikation. Der Auftragnehmer hat den Nachweis der Gleichwertigkeit zu führen. Bei Maschinenführenden sowie bei der Durchführung von Arbeiten außerhalb der Holzernte kann von der vorstehend aufgeführten Qualifikation abgesehen werden. Darüber hinaus erbringt der Auftragnehmer die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Zudem ist unter Anderem das Formular 521 (Eigenerklärung Ausschlussgründe) durch den Bieter elektronisch einzureichen. Der Auftragnehmer muss auf Verlangen nachweisen, dass seine Beschäftigten mindestens gemäß der am Ort der Erbringung der Leistung geltenden Tarifverträge entlohnt werden. Es gelten die für Unternehmen bundesweit bzw. in den Bundesländern abgeschlossenen Tarifverträge. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen folgende Unterlagen vorzulegen: - Bescheinigung über die Anmeldung des Gewerbes (Auszug aus dem Handelsregister), - Nachweis einer Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes (ausschließlich bei deutschen Unternehmen), - Nachweis der Anmeldung der Mitarbeitenden zur Sozialversicherung (ausschließlich bei ausländischen Mitarbeitenden), - für eingesetzte ausländische Arbeitskräfte (aus Nicht-EU-Ländern) darüber hinaus die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen arbeitsrechtlichen Genehmigungen (Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, Nachweis eines Arbeitsvisums im Reisepass oder eine Aufenthaltsgenehmigung und die Arbeitserlaubnis) Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung(en), die Bewerbererklärung zur AGB Forst, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
4 Zertifikat (entsprechend Punkt Eignungskriterien in der Leistungsbeschreibung - Eines der nachfolgend aufgeführten Zertifikate ist mit Angebotsabgabe zwingend vorzulegen: - RAL-Gütezeichen (RAL-GZ-244) - Deutsches Forst Service Zertifikat (DFSZ), - Kompetente Forstpartner mit FSC-Zusatzbestätigung (KFP plus) - KUQS-System - von PEFC- und FSC-Deutschland für Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Selbstwerber akzeptiertes Zertifikat Im Übrigen wird für weitere Angaben auf sämtliche Vergabeunterlagen, im Besonderen auf die Leistungsbeschreibung(en), die Bewerbererklärung zur AGB Forst, die Vertragsbedingungen des Landes NRW sowie die AGB Forst NRW (mitsamt Anlagen) verwiesen; der Auftragnehmer muss in der Lage sein, diese Punkte in Gänze zu erfüllen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Mitteilung durch den Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 24.11.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Mimberg Franz · Tobias Bücker Forstunternehmen1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 574 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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