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Neubau Wärmeerzeugungsanlage EmsWerk - Wärmespeicher
WEV Warendorfer Energieversorgung GmbH · Warendorf · Nordrhein-Westfalen
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Beschreibung
Die Warendorfer Energieversorgung GmbH beabsichtigen am neuen Heizwerk Ems in Warendorf einen Wärmespeicher zu errichten. Das HKW muss zur Heizperiode 2027/2028 in Betrieb genommen werden. Der Aufstellort liegt am Rand des Neuen Heizwerkes in Warendorf, in unmittelbarer Nähe der B 64. Die Aufstellhöhe liegt auf ca. 57m Ein entsprechender Lageplan liegt der Anfrage bei (siehe Anlage). In der weiteren Anlage sind Grundrisse und Schnitte des Neubaus mit Speicher dargestellt. Der Wärmespeicher soll als Pendelspeicher eingesetzt werden. Die Wärme wird in das bestehende Fernwärmenetz eingespeist. Die Systemtemperaturen liegen im Auslegungszustand vorlaufseitig bei max. 95 °C und rücklaufseitig bei minimal 55 °C bis maximal 70°C. Der Speicher ist auf Ent- und Beladevolumenströme zwischen 30 und 300 m³/h bei genannten Betriebstemperaturen auszulegen. Er soll mit seinen Steuerungs-, Regelsystem- und Überwachungseinrichtungen weitestgehend autark arbeiten und wird in die übergeordnete Leittechnik des Heizkraftwerks eingebunden. Die Kommunikation mit der Leittechnik erfolgt über Hardwarekontakte und Profibus/Profinet.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Neubau einer Wärmespeicheranlage (Pendelspeicher) für das Heizwerk EmsWerk in Warendorf mit Inbetriebnahme zur Heizperiode 2027/2028.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Maximal 5 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
siehe Bewertungsmatrix Stufe 2
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Betriebshaftpflicht
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Qualitätsmanagement
Eintragung Handelsregister/ Berufsregister
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Qualitätsmanagement
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit -> Bonitätsbescheinigung
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Nachweis von Projekten mit Wärmespeichern in der Größenordnung vom min. 1.500 m³. - Angabe der Ansprechpartner - Minimum 3 Projekte müssen nachgewiesen werden.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Nachweis von Projekten mit Wärmespeichern und der Integration in Fernwärmenetze mit Großwärmepumpen. - Angabe der Ansprechpartner
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
-
Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Angebotsrist gerügt werden, oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 177 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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