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Anbau Hauptgebäude in Peine
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) · Peine · Niedersachsen · Öffentliches Unternehmen
Angebote bis 07.09.2026, 11:00 Uhr (noch 21 Tage)
Beschreibung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH benötigt einen fünfgeschossigen Anbau an das vorhandene Verwaltungsgebäude (UG-3.OG) durch einen zusätzlichen Bedarf an Büro- und Verwaltungsflächen. Der Auftragnehmer (AN) übernimmt als Totalunternehmer sämtliche Leistungen zur schlüsselfertigen Realisierung des Erweiterungsbaus einschließlich aller Planungs-, Koordinations-, Bau-, Inbetriebnahme- und Dokumentationsleistungen bis zur mängelfreien Übergabe an den Auftraggeber. Die Gesamtabmessungen des Neubaus betragen ca. 92,70 x 36,76 m. Mit der Erweiterung des bestehenden Verwaltungsgebäudes sollen ca. 215 Büroarbeitsplätze, ein voll klimatisiertes Kaltarchiv, ein Rechenzentrum nach Verfügbarkeitsklasse 3 (VK3) und Besprechungsräume geschaffen werden. Die voraussichtliche Dauer für die Leistungserbringung beträgt ca. 36 Monate nach Auftragseingang.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht wird ein Totalunternehmer für den schlüsselfertigen Anbau eines fünfgeschossigen Verwaltungsgebäudes.
- Der Neubau umfasst ca. 215 Büroarbeitsplätze, ein Kaltarchiv und ein Rechenzentrum nach Verfügbarkeitsklasse 3.
- Die voraussichtliche Dauer für die Leistungserbringung beträgt ca. 36 Monate.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH sucht einen Totalunternehmer für die schlüsselfertige Realisierung eines fünfgeschossigen Anbaus an ein Verwaltungsgebäude in Peine.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Das Zuschlagskriteriums „Preis“ geht mit maximal 40 Punkten in die Gesamtbewertung ein. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 40 Gesamtpunkten festgelegt. 40 Punkte erhält das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten gemäß LV (= Angebotspreis). 0 Punkte beim Angebotspreis erhält ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Ange botspreises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation und wird auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmännisch gerundet. -------------------------------------------------------------------- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung der folgenden Kriterien mit den folgenden Anteilen erteilt: 40 v.H. Preis 55 v.H. technisches Gesamtkonzept (Planung + Bau) 05 v.H. BIM-Abwicklungsplan Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus P(Gesamt ) = P_Preis+ P_technisches Gesamtkonzept+ P_BIM-Abwicklungsplan Details siehe Unterlage: Formblatt 227 Zuschlagskriterien
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Qualität nach Wichtigkeit
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Technisches Gesamtkonzept“ sind max. 55 Gesamtpunkte zu erreichen. Hierfür werden die Angaben des Bieters nach der Bewertungsmatrix (siehe Formblatt 227 Zuschlagskriterien) gemäß Abschnitt 5.3 bewertet. Es sind maximal 55 Teilpunkte zu erzielen. Wird kein Bearbeitungskonzept abgegeben, erhält der Bieter 0 Punkte. -------------------------------------------------------------------- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung der folgenden Kriterien mit den folgenden Anteilen erteilt: 40 v.H. Preis 55 v.H. technisches Gesamtkonzept (Planung + Bau) 05 v.H. BIM-Abwicklungsplan Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus P(Gesamt ) = P_Preis+ P_technisches Gesamtkonzept+ P_BIM-Abwicklungsplan Details siehe Unterlage: Formblatt 227 Zuschlagskriterien
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Qualität nach Wichtigkeit
Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „BIM-Abwicklungsplan (BAP)“ sind max. 5 Gesamtpunkte zu erreichen. Hierfür wird der BAP nach der Bewertungsmatrix ( siehe Formblatt 227 Zuschlagskriterien) gemäß Abschnitt 3.2 bewertet. Es sind maximal 35 Teilpunkte zu erzielen. Wird kein BIM-Abwicklungsplan (BAP) abgegeben, erhält der Bieter 0 Punkte. -------------------------------------------------------------------- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot unter Anwendung der folgenden Kriterien mit den folgenden Anteilen erteilt: 40 v.H. Preis 55 v.H. technisches Gesamtkonzept (Planung + Bau) 05 v.H. BIM-Abwicklungsplan Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 100 Punkte. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus P(Gesamt ) = P_Preis+ P_technisches Gesamtkonzept+ P_BIM-Abwicklungsplan Details siehe Unterlage: Formblatt 227 Zuschlagskriterien
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Als Eignungskriterien gelten alle Eigenerklärungen gem. VHB-Formblatt 124.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Als Eignungskriterien gelten alle Nachweise / Unterlagen gem. der Unterlage Bewerbungsformular zum Teilnahmeantrag. Konkret sind dies in diesem Vergabeverfahren: - Drei Referenzprojekte für den Schlüsselfertigen Bau von Verwaltungs- und Bürogebäuden mit mindestens 1.500m2 Bruttogrundfläche (inkl. Nachweis zur Anwendung der BIM-Methodik) - Drei Referenzprojekte für Rechenzentren nach DIN EN 50600, zwei Referenzprojekte für Rechenzentren, die nach DIN EN 50600 umgesetzt oder geplant (mind. LP3 der HOAI abgeschlossen) wurden. Hierfür ist die Einhaltung der Anforderungen eines Verfügbarkeitsklasse-3-(VK3)-Rechenzentrums durch Zertifikat, Zwischenzertifizierung, Quality-Gates oder Eigenerklärung nachzuweisen.) - Nachweis über die Planung (ggf. Umsetzung, Inbetriebnahme) eines Rechenzentrums mit einem PUE-/dPUE-Wert von höchstens 1,2. Der Nachweis kann durch die Vorlage von Referenzen oder einer Eigenerklärung erfolgen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Als Eignungskriterien gelten alle Nachweise / Unterlagen gem. der Unterlage Bewerbungsformular zum Teilnahmeantrag. Konkret sind dies in diesem Vergabeverfahren: Nachweis, dass der Bieter bauvorlageberechtigt (eingetragen bei zuständiger Kammer als Architekt / Ingenieur) ist.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Als Eignungskriterien gelten alle Nachweise / Unterlagen gem. der Unterlage Bewerbungsformular zum Teilnahmeantrag. Konkret sind dies in diesem Vergabeverfahren: - Nachweis (Zertifikat) nach DIN EN ISO 45001 oder gleichwertig - Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss über ein durch eine unabhängige Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig verfügen. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage der notwendigen Anlagen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 21 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 454 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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