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Rahmenvereinbarung Konstruktion und Fertigung von Hardware für Verbrennungsprüfstände
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) · Köln · Nordrhein-Westfalen · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 2025 bis 2029, ohne Möglichkeit zur Verlängerung: Konstruktion und Fertigung von Hardware für Verbrennungsprüfstände Erstellung von Konzepten, Design, Konstruktion, Detailkonstruktion und Herstellung von neuen Versuchsaufbauten; Modifikation und Reparatur von sowie Ersatzteilbeschaffung für bestehende Anordnungen Druckbehälter, Versuchsträger, Brenner und Instrumentierung für Hochdruckverbrennungsprüfstände mit optischem Zugang. Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Vertragsunterlagen) zu entnehmen. Da es sich bei der detaillierten Leistungsbeschreibung und deren Anlagen um vertrauliche Dokumente handelt, muss der Bewerber zuvor eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnen. Nach Vorlage der verbindlich gezeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhält der Bewerber die erforderlichen Unterlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird ein Auftragnehmer für die Konstruktion und Fertigung von Hardware für Verbrennungsprüfstände im Zeitraum 2025-2029.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 10.06.2030
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis 30%
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Qualität nach Wichtigkeit
Zusammengesetzt aus: Qualität 40% Service 30%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes nicht älter als drei Monate sein) oder ein vergleichbares Dokument. Ausländische Bieter können die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzstaates durch Vorlage entsprechender Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen nachweisen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bieter müssen eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis in Höhe von mindestens 500.000€ für Personenschäden und 1.000.000€ für Sach- und Vermögensschäden nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch Eigenerklärung im Eignungsformblatt sowie die Vorlage eines vom Versicherer ausgestellten Versicherungsnachweises oder einer schriftlichen Erklärung des Versicherers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung entsprechend der Bekanntmachung abzuschließen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung „BMWK-Russland“: Die VO 2024/1865 erweitert die VO 833/2014, in der eine Wiederausfuhr nach Russland und die Wiederausfuhr zur Verwendung in Russland untersagt wird, auch auf Belarus. Der Bieter erklärt mit der Eigenerklärung gemäß Art. 5k der VO 833/2014, dass sich seine Geschäftstätigkeiten ebenfalls nicht auf Belarus erstrecken.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung ILO (Internationale Arbeitsorganisation)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung MiLoG (Mindestlohngesetz)
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung einer Bietergemeinschaft.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Firmenprofil/Vorstellung des Unternehmens Der Bieter hat ein Firmenprofil mit folgenden Angaben den Angebotsunterlagen beizufügen: • Datum der Unternehmensgründung • Standorte des Unternehmens • Rechtsform des Unternehmens • Registergericht und Registernummer • Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt-ID) • Identifikationsnummer (Leitweg-ID) • Einstufung als KMU • Einstufung als Start-UP • Börsennotiert • Staatsangehörigkeit des wirtschaftlichen Eigentümers des Unternehmens • Beschreibung des Kerngeschäftes
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sprache, in der die Angebote und Eignungsunterlagen verfasst sein müssen. Das Angebot muss in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abgefasst sein.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtungserklärung eines Unterauftraggebers.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Benennung von Tools Für die zu beschaffenden Teile sollen die Tools für die Auslegung von • Heissgas- und Druck-beaufschlagten Bauteilen bei 2200 K (Cu-Legierungen, Al-Legierungen, Edelstähle, Ni-Basislegierungen, Quarzglas, transparente keramische Materialien, ferritische Werkstoffe) sowie • Kühlkonzepten für Brennkammern und Brenner bei 2200 K sowie für Wärmeübergänge erläutert werden.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Es wird erwartet, dass der Bieter Angaben von Referenzen bezüglich der mit dem Ausschreibungs¬gegenstand vergleichbaren Leistungen für Druckbehältermodule mit großem optischen Zugang und Versuchsträger mit Brenner, optischer Brennkammer und Instrumentierung beifügt. Der optische Zugang der Brennkammer sollte mit Fenstern auf allen 4 Seiten, die möglichst ca. 80% und mindestens 60% der Brennkammer optisch zugänglich machen, möglich sein. Dabei ist es wichtig, dass das Brennerende sichtbar ist und von der Höhe der Brennkammer über 90% und mindestens über 80% sichtbar ist. Wenn vorhanden, sollen Kopien von Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber als Nachweis beigefügt werden. Allein die Nichtvorlage von Referenzschreiben macht die Referenz aber nicht unvollständig. Es wird erwartet, dass der Bieter mindestens 3 Referenzen aus den letzten 12 Jahren für Versuchsträger von Hochdruckverbrennungsanlagen sowie Module für einen Druckbehälter von Hochdruckverbrennungsanlagen vorlegt. Dazu sind Erfahrungen mit der Herstellung von Druckbehälterkomponenten mit optischem Zugang für Hochdruckverbrennungsprüfstände (Material: Edelstähle, Cu-Legierungen, ferritische Werkstoffe; Fertigungsverfahren und deren Kosten) notwendig. Für die Versuchsträger werden langjährige Erfahrung mit der Herstellung von Versuchsträgern mit großem optischen Zugang, Messsonden, Brennern, Medienvorheizungen und Heissgasführungen für Hochdruckverbrennungsprüfstände, additive Herstellverfahren, Erfahrung mit Beschichtungen (TBC, chemische Inertisierung) benötigt.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Die Bewerber haben zum Nachweis ihrer Eignung mit ihrem Angebot einen Kurzlebenslauf der Verantwortlichen einzureichen: o Kurzlebenslauf der Verantwortlichen (und gegebenenfalls deren Vertreter) für Konstruktion, Fertigung und Betreuung sowie aller anderen Arbeitnehmer, die in den Prozess eingebunden sind, beifügt. o Es wird erwartet, dass die Verantwortlichen über genügend Deutsch- und Englischkenntnisse verfügen, um mit den DLR Mitarbeitern als auch mit den Kunden des DLR zu kommunizieren.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, • nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 30.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 72 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Tresch + Kieliger Engineering1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.758 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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