AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 15.04.2026 19:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ea567c4c-18d5-47ea-b51e-d144211151c7/

Lieferung 3-Tesla MRT-Scanner

Notice-ID: ea567c4c-18d5-47ea-b51e-d144211151c7 · Procedure-ID: 91b404f5-7cfd-40b0-bb85-8a3e10c30254

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsmedizin Göttingen (UMG), Stiftung Öffentlichen Rechts, Göttingen
Veröffentlicht
09.04.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
33100000 — Medizintechnik
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Universitätsmedizin Göttingen beabsichtigt die Beschaffung eines Hochleistungs-Kerspintomograph mit supraleitendem 3-Tesla-Magneten des Typs „Cima X“ der Firma Siemens Healthcare GmbH zum Einsatz von MRT-Bildgebung in der Krankenversorgung. Die Schlüsselkomponente des zu beschaffenden Kernspintomograph ist das neuartige Gradientendesign mit einer Gradientenstärke von 200mT/m bei einer simultanen Slewrate von 200 Tm/s. Die sehr hohe Gradientenstärke von 200 Tm/s wird dabei erstmalig und einzigartig von der Firma Siemens in einem neuen Hochleistungs-MRT integriert.

Vertragslaufzeit

Beginn
02.09.2024
Ende
31.12.2024

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
09.04.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 19.04.2024 — abgelaufen
Geplanter Auftragnehmer
Siemens Healthineers AG

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).