AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 02.06.2026 03:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ea604b99-8c45-41b6-a64e-522c89f2fefc/

Neubau Zentraler Grundschulstandort - Vergabe Technische Ausrüstung

Notice-ID: ea604b99-8c45-41b6-a64e-522c89f2fefc · Procedure-ID: 6d04e9a9-f22d-4c02-803a-60a0ac395163

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Schermbeck, Schermbeck
Veröffentlicht
13.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Rat der Gemeinde Schermbeck hat bereits 2019 die Bildung eines zentralen Grundschulstandortes an der Weseler Straße beschlossen. Hierzu soll der Neubau einer 5-zügigen Grundschule mit Sporthalle erfolgen. Der vorhandene Altbestand auf dem Grundstück ist nicht Teil des Auftrags. Die Umsetzung soll auf Basis eines bereits festgelegten Raumprogrammes erfolgen. Der Kostenrahmen liegt bei 24,24 Mio. Euro brutto für die KG 300 und 400 nach DIN 276. Gegenstand dieser Vergabe ist die Beauftragung mit Grund- und Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1 bis 8. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).