AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 03.05.2026 10:14 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ea7963f1-9a62-4c8d-9bd1-66a9b811bb3e/

Verkehrszählung 2025

Notice-ID: ea7963f1-9a62-4c8d-9bd1-66a9b811bb3e · Procedure-ID: 7b707b37-97a3-4bfd-bfef-9be827f438b1

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Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL West, Montabaur
Veröffentlicht
11.12.2024
Frist (Submission)
14.01.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Niederlassung West der Autobahn GmbH führt im Auftrag des Bundes im Jahr 2025 eine manuelle Verkehrszählung auf den Autobahnen der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und des Saarlandes durch. Auftragsgegenstand ist die Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Verkehrszählungen sowie die Eingabe der Erhebungsdaten nach jedem Zähltag in ein webbasierendes Programm des Bundes ("SVZ-Online"). Grundlage der Zählung sind die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebenen "Richtlinien für die Straßenverkehrszählungen auf den Bundesfernstraßen im Jahr 2025". Diese Richtlinien der SVZ 2025 sind in der Anlage beigefügt. Die auszuführende Leistung ist in die folgenden Lose aufgeteilt: -Los 1: Bereich Hessen -Los 2: Bereich Rheinland-Pfalz -Los 3: Bereich Saarland Bei der Erhebung handelt es sich um eine Zählung aller Fahrzeuge auf den Autobahnen im Bereich der Niederlassung West. Neben einer manuellen Zählung vor Ort können die Zählungen auch mittels Videokameras und anschließender Auswertung mittels KI erfolgen. Im Falle der rechnerge-stützten Auswertungen sind manuelle Kontrollzählungen vorzunehmen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
31.03.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
45 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).