AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.landbw.de/NetServer/PublicationControllerServlet?function=Detail&TWOID=54321-Tender-197f4bef59b-229e0ac2c381504d) · Abgerufen am 08.09.2026 15:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eabbdb77-c443-468a-aca4-90e43fa88a84/

RW,Im Esch,Justizvollzugsanst.(N),(TOP) Estricharbeiten X/Y-Riegel (RW - JVA)

Notice-ID: eabbdb77-c443-468a-aca4-90e43fa88a84 · Procedure-ID: 65482ce1-5fb4-4a47-b61b-940d9b73fae8

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, Konstanz
Veröffentlicht
27.08.2025
Frist (Submission)
01.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45210000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
357.721 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

vorrangig folgende Leistungen: 45000000-7 Bauarbeiten 45200000-9 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten 45262321-7 Estricharbeiten (Fußboden) Estricharbeiten, Aufbauten aus Zementestrich und Zement-Heizestrich, mit Dämmschichten. Es sind vorrangig folgende Leistungen auszuführen: ca. 7.000 m² Zementestrich, teilweise mit Wärme-/Trittschalldämmung Zur Ausführung der Leistungen sind die Anforderungen der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift Fremdpersonenüberprüfung vom 25.07.2017 (GABl. 2017, Seite 453) zu erfüllen.

Vertragslaufzeit

Beginn
08.12.2025
Ende
28.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).