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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Kusel im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Landkreis Kusel · Kusel · Rheinland-Pfalz · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
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Beschreibung
Der Landkreis Kusel (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirt-schaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen" des Landes Rheinland-Pfalz beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP52PJ/documents heruntergeladen werden können.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Ausschreibung zur Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Kusel.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, das Sie bearbeiten.
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Los 1 Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Kusel im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, hier Los 1: Lauterecken - WolfsteinErfüllungsort Lauterecken-Wolfstein
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Los 2 Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Kusel im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, hier Los 2: Lauterecken - WolfsteinErfüllungsort Lauterecken-Wolfstein
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Los 3 Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Kusel im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, hier Los 3: Kusel - AltenglanErfüllungsort Kusel - Altenglan
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Los 4 Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Landkreises Kusel im Wirtschaftlichkeitslückenmodell, hier Los 4: Oberes GlantalErfüllungsort Schönenberg-Kübelberg
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der Teilnahmefrist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP52PJ/documents) genügen müssen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKP52PJ/documents).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke 70 Pkt.Kosten
Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (70). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,0 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
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2. Realisierungszeitraum 15 Pkt.Qualität
Das Angebot mit der kürzesten Zeitangabe in Kalenderwochen bis zur Inbetriebnahme des Netzes (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (15). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Realisierungszeitraum in Kalenderwochen – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1,5 Punkte weniger in der Bewertung.
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3. Plausibilität und Konsistenz des technischen Angebots 10 Pkt.Qualität
Bewertet werden die Qualität, Plausibilität und Konsistenz des technischen Angebots: Wirtschaftlichkeitslückenformblatt, technisches Konzept und Netzplanung (gem. GIS NB) müssen im Angebot enthalten sein sowie nachvollziehbar und konsistent das angebotene Netz darstellen. Insbesondere Mengen und Längen von relevanten Kostenpositionen müssen über das Angebot konsistent und nachvollziehbar sein. Eventuell enthaltene Abweichungen müssen klar erläutert werden. Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die Leistung optimal umgesetzt werden kann. Nur minimale Abweichungen liegen vor.(10 Punkte) Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind weitestgehend konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lassen erkennen, dass die geforderte Leistung erbracht werden kann, es bleiben jedoch Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen.(7,5 Punkte) Das technische Konzept, die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind nur in Teilen konsistent, plausibel und nachvollzieh-bar; es bleiben bezüglich der Projektumsetzung erhebliche Unklarheiten durch das technische Konzept bestehen. (2,5 Punkte) Das technische Konzept, Wirtschaftlichkeitslückenberechnung und Netzplanung sind unvollständig oder nicht vorhanden. Es bestehen Zweifel an der geplanten Projektumsetzung. (0 Punkte)
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4. Alternative Netztechnologien und alternative Verlegemethoden 5 Pkt.Qualität
Für die Bewertung maßgeblich ist die Qualität des Konzeptes. Das Konzept ist auf fünf Seiten zu begrenzen. Die Qualität des Konzeptes bemisst sich danach, ob und in welchem Umfang auf Grundlage der Ausführungen mit einer Erfüllung der genannten Ziele – schnelle und kostengünstige Errichtung eines flächendeckenden NGA-Netzes – zu rechnen ist. Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: Das Konzept ist konsistent, plausibel und nachvollziehbar und lässt er-kennen, dass die Leistung optimal umgesetzt werden kann. Konkrete Angaben zur Umsetzung im Projekt liegen vor. (5 Punkte) Das Konzept ist weitestgehend konsistent, plausibel und nachvollzieh-bar. Es bleiben jedoch Unklarheiten über die konkrete Umsetzung im Projekt bestehen.(2,5 Punkte) Das Konzept ist unvollständig oder nicht vorhanden. Es bestehen Zweifel an der geplanten Projektumsetzung. (0 Punkte)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 31.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 29.09.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 946 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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