Planungsleistung Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung Grundschule Niedersalza
KI Die Stadtverwaltung Nordhausen sucht Planungsleistungen für die Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Erschließung der Grundschule Niedersalza.
Gemeinde Ense · Ense · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz-GaFöG) vom 2. Oktober 2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufe 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Da dieser Anspruch auf Grund von Platzmangel in der Grundschule Hünningen nicht gewährleistet werden kann, muss der Platzbedarf erweitert werden. Die Gemeinde Ense hat für die Übernahme der erforderlichen Objekt- und Fachplanungsleistungen jeweils ein Planungsbüro für die Leistungsphasen 1-9 bzw. 1-6 (Tragwerksplanung) gesucht. Die Grundlagenermittlung hat bereits in der Gemeindeverwaltung begonnen, sodass der Standort des Anbaus sowie die Räumlichkeiten feststehen. Die Baumaßnahme soll in enger Zusammenarbeit mit der Projektleiterin der Gemeinde stattfinden. Der Objektplaner hat alle anderen Gewerke zu koordinieren (z.B. Fachplaner, Statiker etc.).
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Zur Klarstellung sind die in den Bewerbungsbedingungen (Ziffer 2.8.3) und der Auftragsbekanntmachung unklaren Mindestanforderungen an die Mitarbeiterzahlen korrigiert worden.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
siehe Vergabeunterlage A03 (Zuschlagsmatrix)
siehe Vergabeunterlage A03 (Zuschlagsmatrix)
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siehe Vergabeunterlage A03 (Zuschlagsmatrix)
siehe Vergabeunterlage A03 (Zuschlagsmatrix)
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder - Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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