AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 05:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eae12b46-abb6-4e4a-a420-02801f4e4d33/

Vergabeverfahren zur Anmietung von zwei Digitaldruckmaschinen

Notice-ID: eae12b46-abb6-4e4a-a420-02801f4e4d33 · Procedure-ID: 66c63675-940f-48ae-961d-987a3664cd8d

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Stammdaten

Auftraggeber
Universität Heidelberg, Heidelberg
Veröffentlicht
21.05.2026
Frist (Submission)
30.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Anmietung von zwei Digitaldruckmaschinen (2 Lose) für eine Dauer von 60 Monaten einschließlich: - Anlieferung, Installation, Inbetriebnahme - Einweisung & Schulung des Betriebspersonals - Wartung und Support inkl. Ersatz- und Verschleißteile - Begleitung eines innerbetrieblichen Umzugs in der Vertragslaufzeit - Abbau und Abtransport der Maschinen nach Ende der Vertragslaufzeit Für die Erstellung der Angebotsunterlagen ist eine Besichtigung der Räumlichkeiten, in denen die Digitaldruckmaschinen stehen, empfohlen. Für einen Besichtigungstermin ist eine telefonische Anmeldung bzw. Terminabsprache notwendig. Die Fristen für Besichtigungstermine sind in Punkt 1.7 der Vergabeunterlagen dargestellt.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
32 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).