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Analysen zur Reform des EU-ETS 2026 - mit Fokus auf industriepolitische Auswirkungen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) - Referat ZC4 - Zentrale Vergabestelle · Berlin
Beschreibung
Das EU-ETS soll zum einen hinreichende Investitionsanreize durch eine Verknappung der im Markt verfügbaren Emissionszertifikate gewährleisten, andererseits muss aber auch zu jedem Zeitpunkt der Schutz der energieintensiven Industrien vor zu hohen Kostenbelastungen und dem Risiko der daraus resultierenden Abwanderung sichergestellt werden. Daraus leiten sich zwei Schwerpunkte der Untersuchung ab: 1. Verschiedene Maßnahmen können Angebot und Nachfrage im EU-ETS nach Emissionszertifikaten beeinflussen und damit auch den CO2-Preis. Gefordert ist im Rahmen dieser Studie eine Mengen- und keine Preisbetrachtung. Dies betrifft z. B. die Entwicklung der Emissionsobergrenze des EU-ETS („Cap“), u.a. durch den linearen Reduktionsfaktor, die Marktstabilitätsreserve bzw. die Anrechnung von Negativemissionen, internationalen Zertifikaten oder die CO2-Nutzung (CCU). Die Auftragnehmer sollen ein Rechenmodell entwickeln und nutzen, durch das die Auswirkungen verschiedener Maßnahmen auf die Gesamtmenge der Emissionszertifikate, die dem Markt im zeitlichen Verlauf zur Verfügung stehen, dargestellt und quantifiziert werden kann. Die Auswertungen stellen die Grundlage für die Bewertung der industriepolitischen und wettbewerblichen Auswirkungen der anstehenden ETS-Reform auf die deutsche Industrie dar. 2. Die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten hat entscheidende Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien und ihr Carbon Leakage-Risiko, je nach Ausgestaltung allerdings auch Nebeneffekte für unternehmerische Investitionsentscheidungen in Klimaschutztechnologien. Durch die Anpassung der Sektor-Benchmark-Werte im EU-ETS und die schrittweise Einführung des CO2-Grenzausgleichs wird sich die Zuteilung kostenfreier Emissionszertifikate verändern. Konkret könnte es zu einer Reduktion kostenfreier Allokation in vielen Sektoren kommen, womit höhere Kosten für betroffene Firmen verbunden wären; oder durch die geplante „Fast track“-Änderung der Benchmarks für den
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist eine Analyse der EU-ETS-Reform mit Fokus auf Mengenbetrachtung und kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten.
- Die Leistung umfasst vier Arbeitspakete: Darstellung der Vorschläge, quantitative und qualitative Analysen sowie eine übergreifende Bewertung.
- Ein Rechenmodell zur Quantifizierung der Auswirkungen auf die zur Verfügung stehenden Emissionszertifikate ist zu entwickeln und zu nutzen.
- Der geschätzte Aufwand beträgt bis zu 95 Personentage.
- Es handelt sich um eine offene Vergabe mit Fokus auf fachlich fundierte Bewertung der EU-Kommissionsvorschläge.
Gesucht wird eine Analyse zur Reform des EU-ETS mit Fokus auf industriepolitische Auswirkungen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium nach Wichtigkeit
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt nach der modifizierten UfAB II-Methode. - Das Zuschlagskriterium Qualität umfasst: (1) Personal mit Unterkriterien (a) Zentrale Anprechperson/ Stellvertretung (10%), (b) Kernteam (20%); (2) Arbeitsorganisation und -abläufe (20%); (3) Umsetzungskonzept mit Unterkriterien (a) Arbeitspaket 1 - Darstellung der Legislativvorschläge (10 von 50%), (b) Arbeitspaket 2 - Quantitative Analysen (15 von 50%), (c) Arbeitspaket 3 - Qualitative Analysen (15 von 50%), (d) Arbeitspaket 4 - Übergreifende Bewertung (10 von 50%). Das Zuschlagskriterium Qualität geht mit 70% in die Gesamtwertung ein. Die konkreten Anforderungen an die Angebotsinhalte ergeben sich im Einzelnen aus Ziffer 4.1 der Verfahrensbeschreibung! - Für das Zuschlagskriterium Preis gilt: Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. Es ist ein gemittelter Nettotagessatz anzugeben, aus dem sich ein Netto- und ein Bruttogesamtangebotspreis für die gesamte Vertragslaufzeit ergeben. Der im Mengengerüst vorgegebene Ansatz für die Personentage ist zwingend der Angebotskalkulation zugrunde zu legen. Eine Veränderung der Leistungsmenge ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Angebots. Der so ermittelte Bruttogesamtangebotspreis versteht sich als maximal zulässiger Höchstpreis. Es besteht kein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Auftragsvolumens. Die Vergütung erfolgt bedarfsabhängig auf Grundlage tatsächlich auftragsbezogen erbrachter Leistungen. Die Vergütung erfolgt zu den in Ziffer 4 (2) Vertragsentwurf festgelegten Fälligkeiten. Der Bruttogesamtangebotspreis beinhaltet alle auftragsbezogenen Personal-, Sach- und Reisekosten, die vollumfänglich im anzugebenden Tagessatz zu integrieren sind. Eine separate Vergütung von Sach- und Reisekosten erfolgt nicht. Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge): Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Das Zuschlagskriterium Preis geht mit 30% in die Gesamtwertung ein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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