AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) - Neue Standorte für Schlüsselindustrien – Standortkriterien, Erfolgsfaktoren und Auswirkungen großflächiger Industrieansiedlungen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesinsitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), Bonn
- Veröffentlicht
- 18.04.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 73000000 — Forschung und Entwicklung
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 172.269 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Mit dem Forschungsvorhaben sollen großflächige Ansiedlungen von Hightech-Unternehmen und Schlüsselindustrien in Deutschland und das damit verbundene Spannungsfeld zwischen politischer Forcierung entsprechender Ansiedlungsaktivitäten und den Auswirkungen sowie raumordnerischen Steuerungsmöglichkeiten untersucht werden. Durch die Ansiedlung bzw. Rückverlagerung von Produktionsstandorten kritischer Industrien werden ohnehin bestehende Flächenkonkurrenzen verschärft, da neue Flächen beansprucht werden, was mit den Zielen einer nachhaltigen Raumentwicklung kollidieren kann. Die Standortkriterien und Erfolgsfaktoren solcher Ansiedlungen, aber auch ihre Auswirkungen anhand ausgewählter Fallbeispiele bilden den Untersuchungsgegenstand. Mit dieser Studie sollen unter anderem Ansätze zur Weiterentwicklung raumordnerischer Instrumente und Handlungsansätze entwickelt und aufgezeigt werden, um resiliente, krisenfeste und wettbewerbsfähige Raum- und Wirtschaftsstrukturen wirksam zu unterstützen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.06.2024
- Ende
- 15.10.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 2 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.