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Rahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg - Sofortmaßnahmen Wasser
Finanzbehörde Hamburg · Hamburg · Hamburg · Oberste Landesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvereinbarung über die umweltverträgliche Entfernung von Öl und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg - Sofortmaßnahmen WasserRahmen 4.800.000 €🏆 Jongen GmbH & Co. KG · Hamburg
- Jongen GmbH & Co. KG · Hamburg
Beschreibung
Die AG beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die umweltverträgliche Ent-fernung von Öl und anderen Verunreinigungen von Gewässer- und Uferbereichen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (Sofortmaßnahmen). Die fachliche Durchfüh-rung dieses Auftrages liegt im Verantwortungsbereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (nachfolgend auch: "Schadensmanagement"). Die öffentliche Hand hat gemäß § 2 Abs. 1 Hamburgisches Abfallwirtschaftsgesetz Vorbild-funktion für eine ordnungsgemäße und umweltverträgliche Abfallwirtschaft. Dies gilt insbe-sondere für Abfälle, an deren Verwertung / Beseitigung unter Umweltgesichtspunkten hohe Anforderungen zu stellen sind. Daher werden an den Auftragnehmer (nachfolgend auch: AN) entsprechende Anforderungen, insbesondere an die Zuverlässigkeit, die Leistungsfä-higkeit sowie die Verpflichtung zur unbedingten Einhaltung der abfall-, wasser-, gefahrstoff- und gefahrgutrechtlichen Bestimmungen (nachfolgend auch: "einschlägige relevanten ge-setzlichen Bestimmungen"), gestellt. Ausgeschrieben wird die umweltverträgliche Entfernung von Öl und anderen Verunreini-gungen von Gewässer- und Uferbereichen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Ham-burg - Sofortmaßnahmen Wasser als Sofortmaßnahmen des Umweltschutzes einschließlich der dazugehörigen Vorbereitungs- bzw. Nachbereitungsmaßnahmen (z.B. Auf- und Abbau von Sicherungseinrichtungen, Beleuchtung der Arbeitsbereiche, Säuberung der Arbeitsbe-reiche nach Abschluss der Arbeiten, Reinigung von Ölsperren, Prüf- und Wartungsarbeiten). Weiterer Bestandteil der Aufgabenstellung ist die Aufnahme, die Sammlung, der Abtrans-port und die Entsorgung von in Hamburger Gewässern natürlich und nicht natürlich veren-deten Fischen. Die ausgeschriebene Leistung wird für 6 Jahre als Rahmenvereinbarung ver-geben. Detaillierte Informationen zum Leistungsumfang sind der vorläufigen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis gemäß Preisblatt 40 %Preis
Siehe Vergabeunterlagen.
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Qualität des Personaleinsatzkonzepts 20 %Qualität
Siehe Vergabeunterlagen.
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Qualität des Geräteeinsatzkonzepts 20 %Qualität
Siehe Vergabeunterlagen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bitte beachten Sie, dass das deutsche Vergaberecht Rügeobliegenheiten vorsieht, deren Nichtbeachtung zur Unzulässigkeit von Nachprüfungsanträgen führen kann (§ 160 Abs. 3 GWB): "(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 4.800.000 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 88 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Jongen GmbH & Co. KGAuftragsvolumen (Rahmen) 4.800.000 €1 Veröffentlichung
- 11.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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