2024-08-nsh-standortgutachten
Congress-Centrum Saar GmbH · Saarbrücken · Saarland
Beschreibung
Da die Saarlandhalle nach derzeitiger Sachlage eine Nutzungsdauer von nur noch fünf bis zehn Jahren aufweist, ist eine adäquate Ersatz- bzw. Folgelösung zu prüfen. Damit stellt sich die Frage, wie die perspektivische Nutzung der Saarlandhalle und die Sicherung des Veranstaltungsstandorts Saarland durch ein entsprechendes neues Hallenangebot abgesichert werden kann. Das Land ist bestrebt, dass das Saarland ein Veranstaltungsstandort mit überregionaler Strahlkraft bleibt. Daher wird ein tragfähiges, integriertes, nachhaltiges Konzept angestrebt, das die wirtschaftlichste Lösung abbildet. Vor diesem Hintergrund wurde gemäß dem Beschluss des Ministerrates vom 03.12.2019 zur Vorbereitung eines Ersatzneubaus der Saarlandhalle als erster Schritt ein Standortgutachten mit den geeigneten Standorten erstellt. Nach Analyse des Gutachtens hat der Ministerrat beschlossen, dass vor dem Hintergrund der finanziellen Größenordnung des Gesamtprojektes weitere Untersuchungen notwendig sind. Diese weiteren Untersuchungen werden für den Neubau auf die Standorte in Saarbrücken (jetziger Standort der Saarlandhalle und das Brebacher Ohr) konzentriert. Parallel zu den Untersuchungen zu einem Ersatzneubau ist in der jetzt zu beauftragenden Fortschreibung des Standortgutachtens auch die Möglichkeit eines Weiterbetriebs und einer Ertüchtigung der bestehenden Saarlandhalle zu untersuchen. Ziel der weiteren Untersuchungen ist es, eine Entscheidung über die Alternativen Weiterbetrieb und Ertüchtigung der bestehenden Saarlandhalle versus Bau einer neuen Saarlandhalle einschließlich einer Entscheidung über den endgültigen Standort der neuen Saarlandhalle möglichst belastbar vorzubereiten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Ausschreibung betrifft die Erstellung eines Standortgutachtens zur Prüfung von Ersatz- bzw. Folgelösungen für die Saarlandhalle.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Vgl. § 17 VgV“
Preiseinschätzung
Basierend auf 122 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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