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Planungsleistungen Lph 1-9 für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam, stufenweise, in 2 Losen: ELT und HLS - VOEK 680-25
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Bund)
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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Planungsleistungen Lph 1-9 für die Grundinstandsetzung der Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) in 14542 Werder OT Plessow, Plessower Hauptstraße 17, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam, stufenweise, in 2 Losen: ELT und HLS Seitens der Auftraggeberin ist geplant, die Planungsleistungen in den nachfolgend genannten Losen stufenweise: Los 1: Planungsleistungen für Elektrotechnik (ELT) Lph 1-9, Los 2: Planungsleistung für Heizung, Lüftung und Sanitäranlagen (HLS) Lph 1-9 zu vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen (LPH 1-9) für die Grundinstandsetzung der Mensa des Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung in Werder (Havel).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität - Konzept 70 %Qualität
Qualität – „Konzept“ Gewichtung: 70 Prozent, maximale Punktzahl 100 (ungewichtet) Mit dem Angebot ist pro Los ein Konzept (in Textform, formfrei – möglichst nicht mehr als 5 A4 Seiten) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Eine Überschreitung der Seitenanzahl des Konzepts führt nicht zum Ausschluss, jedoch wird dies in der Bewertung durch Punktabzug berücksichtigt. Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Die vorgesehenen, federführenden Beschäftigten (mindestens Projektleitung, stellvertretende Projektleitung) sind namentlich zu benennen. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden. Das mit dem Angebot pro Los einzureichende Konzept muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Kriterien Los 1 ELT: Bewertet auf Grundlage des Konzepts zur Leistungserbringung siehe in der Tabelle A) und B) Bewertung auf Grundlage des Personal- und Organisationskonzepts inklusive Organigramm siehe in der Tabelle C) max. Leistungspunkt-zahl A) Projektanalyse und Verfahrenskonzept: Analyse der Aufgabenstellung, Darstellung des Vorgehensmodells unter Einbeziehung der Planungsprozesse, Kostenverfolgung, Kommunikation und Dokumentation sowie der Definition von ggf. bestehenden Risiken. Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen Gewerken 30 B) Terminplanbasiertes Phasenkonzept: Darstellung des terminlichen Ablaufs unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs der Liegenschaft sowie in diesem Zusammenhang die Definition von ggf. entstehenden Risiken. 30 C) Qualität und Plausibilität der Personalorganisation bzgl. des konkret benannten Projektteams: Berufserfahrung der Teammitglieder, Aufbau des geplanten Projektteams (namentliche Benennung), Aufgabenverteilung im Team, Entscheidungsbefugnisse, Vertretungsregelung, geplante Präsenz vor Ort 40 Summe max. Punktzahl 100 Bewertung Zuschlagskriterium Qualität: Die Qualität des Angebotes wird anhand des Konzeptes bewertet. Bei der Wertung der Konzepte (Kriterien A)-C)) wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit für die Auftraggeberin geachtet. Bewertungsmethode der Angaben des Bieters zu den Kriterien Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich der Konzepte. Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wobei bei den Unterkriterien A) und B) maximal 30 Leistungspunkte und bei dem Unterkriterium C) maximal 40 Leistungspunkte erreicht werden können: Bewertung: sehr gut Anwendung bei Bst. A)+B) 26 - 30 Punkte Anwendung bei Bst. C) 35 - 40 Punkte Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich, Vorgabe der Seitenzahl eingehalten). Bewertung: gut Anwendung bei bei Bst. A)+B) 21 - 25 Punkte Anwendung bei Bst. C) 29 - 34 Punkte Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich). Bewertung: befriedigend Anwendung bei Bst. A)+B) 19 - 20 Punkte Anwendung bei Bst. C) 23 - 28 Punkte Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt. Es bestehen mehrere offene Fragen. (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben) Bewertung: ausreichend: Anwendung bei Bst. A)+B) 10 - 18 Punkte Anwendung bei Bst. C) 13 - 22 Punkte Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts). Bewertung: mangelhaft: Anwendung bei Bst. A)+B) 1 - 9 Punkte Anwendung bei Bst. C) 1 - 12 Punkte Ein sehr geringer Zielerreichungsgrad, der die Leistung nicht umsetzt oder nur teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, mit sehr vielen offenen Fragestellungen, ungenügende bzw. mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, ungeordnet, unvollständig. Bewertung: ungenügend: Anwendung bei Bst. A)-C) 0 Punkte Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt (Ausschluss). Das Konzept des Angebotes wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
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Honorar/ Preis Anlage B-02_Preisblatt-Honorarblatt 30 %Preis
Preis: Gewichtung 30 Prozent, maximale Punktzahl 100 (ungewichtet). Die Wertungssumme in Euro errechnet sich pro Los aus der Gesamtsumme (netto) lt. Preisblatt-Honorarblatt (Anlage B-02). Bewertung Zuschlagskriterium Preis: 1. Preiskomponente: Umbauzuschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.5 in % (max. 20 Punkte) 2. Preiskomponente: ggf. Zu- oder Abschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.7 in % (max. 20 Punkte) 3. Preiskomponente: Summe Stundensätze lt. Vertrag § 10.10.2 in € (max. 30 Punkte) 4. Preiskomponente: Nebenkostenpauschale lt. Vertrag § 11.1 in % (max. 5 Punkte) 5. Preiskomponente: Pauschalen für besondere Leistungen gem. Anlage zu § 6 des Vertrages „spezifische Leistungspflichten“ in € (max. 25 Punkte) Die angebotene Wertungssumme wird pro Los mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme - Berechnung pro Preiskomponente - = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. -------------------------------------------------------------------------------------- Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für die Qualität LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Qualität (70 %) = Gewichtungsfaktor für den Preis (30 %) Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für die Qualität ergibt. 4. Gleichstand: Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl in dem Kriterium D) der Qualität den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. ---------------------------------------------------------------------------------
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Honorar/ Preis Anlage B-02_Preisblatt-Honorarblatt 100 %Preis
Preis: Gewichtung 30 Prozent, maximale Punktzahl 100 (ungewichtet). Die Wertungssumme in Euro errechnet sich pro Los aus der Gesamtsumme (netto) lt. Preisblatt-Honorarblatt (Anlage B-02). Bewertung Zuschlagskriterium Preis: 1. Preiskomponente: Umbauzuschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.5 in % (max. 20 Punkte) 2. Preiskomponente: ggf. Zu- oder Abschlag auf Honorar lt. Vertrag § 10.7 in % (max. 20 Punkte) 3. Preiskomponente: Summe Stundensätze lt. Vertrag § 10.10.2 in € (max. 30 Punkte) 4. Preiskomponente: Nebenkostenpauschale lt. Vertrag § 11.1 in % (max. 5 Punkte) 5. Preiskomponente: Pauschalen für besondere Leistungen gem. Anlage zu § 6 des Vertrages „spezifische Leistungspflichten“ in € (max. 25 Punkte) Die angebotene Wertungssumme wird pro Los mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme - Berechnung pro Preiskomponente - = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. -------------------------------------------------------------------------------------- Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für die Qualität LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Qualität (70 %) = Gewichtungsfaktor für den Preis (30 %) Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für die Qualität ergibt. 4. Gleichstand: Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Leistungspunktzahl in dem Kriterium D) der Qualität den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. -------------------------------------------------------------------------------------- Details: siehe Anlage "A-03 Wertung Zuschlagskriterien"
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Qualität - KonzeptQualität
Qualität – „Konzept“ Gewichtung: 70 Prozent, maximale Punktzahl 100 (ungewichtet) Mit dem Angebot ist pro Los ein Konzept (in Textform, formfrei – möglichst nicht mehr als 5 A4 Seiten) einzureichen, das eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Eine Überschreitung der Seitenanzahl des Konzepts führt nicht zum Ausschluss, jedoch wird dies in der Bewertung durch Punktabzug berücksichtigt. Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Die vorgesehenen, federführenden Beschäftigten (mindestens Projektleitung, stellvertretende Projektleitung) sind namentlich zu benennen. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden. Das mit dem Angebot pro Los einzureichende Konzept muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird. Kriterien Los 2 HLS: Bewertet auf Grundlage des Konzepts zur Leistungserbringung siehe in der Tabelle A) bis C) Bewertung auf Grundlage des Personal- und Organisationskonzepts inklusive Organigramm siehe in der Tabelle D) max. Leistungspunkt-zahl A) Projektanalyse und Verfahrenskonzept: Analyse der Aufgabenstellung, Darstellung des Vorgehensmodells unter Einbeziehung der Planungsprozesse, Kostenverfolgung, Kommunikation und Dokumentation sowie der Definition von ggf. bestehenden Risiken. Darstellung der Zusammenarbeit mit anderen Gewerken. 20 B) Terminplanbasiertes Phasenkonzept: Darstellung des terminlichen Ablaufs unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs der Liegenschaft sowie in diesem Zusammenhang die Definition von ggf. entstehenden Risiken. 20 C) Konzept zu Energieeffizienzzielen: Darstellung Grobkonzept zu Variantenuntersuchungen für die Erreichung der Energieeffiziensziele, Darstellung Einfluss der technischen Anlagen 20 D) Qualität und Plausibilität der Personalorganisation bzgl. des konkret benannten Projektteams: Berufserfahrung der Teammitglieder, Aufbau des geplanten Projektteams (namentliche Benennung), Aufgabenverteilung im Team, Entscheidungsbefugnisse, Vertretungsregelung, geplante Präsenz vor Ort 40 Summe max. Punktzahl 100 Bewertung Zuschlagskriterium Qualität: Die Qualität des Angebotes wird anhand des Konzeptes bewertet. Bei der Wertung der Konzepte (Kriterien A)-D)) wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit für die Auftraggeberin geachtet. Bewertungsmethode der Angaben des Bieters zu den Kriterien Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich der Konzepte. Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wobei bei den Unterkriterien A)-C) maximal 20 Leistungspunkte und bei dem Unterkriterium D) maximal 40 Leistungspunkte erreicht werden können: Bewertung: sehr gut Anwendung bei Bst. A)-C) 17 - 20 Punkte Anwendung bei Bst. D) 35 - 40 Punkte Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich, Vorgabe der Seitenzahl eingehalten). Bewertung: gut Anwendung bei bei Bst. A)-C) 14 - 16 Punkte Anwendung bei Bst. D) 29 - 34 Punkte Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich). Bewertung: befriedigend Anwendung bei Bst. A)-C) 11 - 13 Punkte Anwendung bei Bst. D) 23 - 28 Punkte Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt. Es bestehen mehrere offene Fragen. (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben) Bewertung: ausreichend: Anwendung bei Bst. A)-C) 6 - 10 Punkte Anwendung bei Bst. D) 13 - 22 Punkte Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen. (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts). Bewertung: mangelhaft: Anwendung bei Bst. A)-C) 1 - 5 Punkte Anwendung bei Bst. D) 1 - 12 Punkte Ein sehr geringer Zielerreichungsgrad, der die Leistung nicht umsetzt oder nur teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, mit sehr vielen offenen Fragestellungen, ungenügende bzw. mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, ungeordnet, unvollständig. Bewertung: ungenügend: Anwendung bei Bst. A)-D) 0 Punkte Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt (Ausschluss). Das Konzept des Angebotes wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 1,0 Millionen Euro für Sachschäden und mindestens 500.000,00 Euro für Vermögensschäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. 2. Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Mindestanforderung: Es wird durchschnittlich ein jährlicher Gesamtumsatz von mindestens 150.000,00 €/netto gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Angaben zu Referenzen (mit Bezug zum Vordruck „B-03a_Bewerberauskunft_Eigenerklärung_VOEK 680-25“ Nr. 4.2.3) Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbungsgemeinschaft nachfolgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2018 abgeschlossen sein, um wertungsfähig zu sein. In den 3 pro Los geforderten Unternehmensreferenzen müssen mindestens die Leistungsbilder des entsprechenden Loses enthalten sein. Die selbe Referenz kann ggf. für mehrere Lose verwendet werden, wenn Sie die entsprechenden Leistungsbilder der betreffenden Lose enthält. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzgebern einzureichen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzen wird auf § 75 Abs. 5 S. 2 und 3 Vergabeverordnung (VgV) verwiesen. Für den Nachweis sind die u.a. Tabellen zu verwenden. Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als drei bzw. vier Unternehmensreferenz pro Los vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Bitte achten Sie hierbei auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den Eigenerklärungen (Referenztabellen), um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten. Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend mit einer Zuordnung (z.B. Nummerierung) zur Eigenerklärung der Referenzen einzureichen (Referenzen-Exposé). Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Unter Beachtung der Mindestanforderungen sind mit den erforderlichen Angaben pro Los in der Anlage B-03b „Eigenerklärung Unternehmensreferenzen“ Tabellen zu den Referenzen auszufüllen. Los 1 Planungsleistung für elektrotechnische Anlagen Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen: Alle 3 Referenzen müssen für Los 1 jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Ausführung von HOAI-Planungsleistungen im Sinne von Anlage 15 zu § 55 HOAI (mind. Grundleistungen der LPH 2-4) • Planungsleistungen im Bereich Mensen, Kantinen, Restaurants, Großküchen mit Essensausgabe oder vergleichbaren Planungsleistungen • Abschluss der Leistungen der Leistungsphase 8 im Sinne von Anlage 15 zu § 55 HOAI im Zeitraum zwischen 01/2018 und dem Ende der Einreichungsfrist der Angebote 1 von 3 Referenzen muss für Los 1 folgende Mindestanforderung erfüllen: • Mindest-Baukosten KG 300-400 DIN 276-1:2018-12: 3 Mio. € netto und Mindest-BGF 1.000 m² • Ausführung von HOAI-Planungsleistungen im Sinne von Anlage 15 zu § 55 HOAI (mind. Grundleistungen der LPH 1-8) Nichterfüllung von Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Angaben zu Referenzen (mit Bezug zum Vordruck „B-03a_Bewerberauskunft_Eigenerklärung_VOEK 680-25“ Nr. 4.2.3) Für die Beurteilung der Fachkunde sind durch den Bewerber bzw. die Bewerbungsgemeinschaft nachfolgende Referenzen vorzulegen. Die eingereichten Referenzen dürfen nicht vor dem 01.01.2018 abgeschlossen sein, um wertungsfähig zu sein. In den 3 pro Los geforderten Unternehmensreferenzen müssen mindestens die Leistungsbilder des entsprechenden Loses enthalten sein. Die selbe Referenz kann ggf. für mehrere Lose verwendet werden, wenn Sie die entsprechenden Leistungsbilder der betreffenden Lose enthält. Der Bewerber ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte von mindestens 2 unterschiedlichen Referenzgebern einzureichen. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzen wird auf § 75 Abs. 5 S. 2 und 3 Vergabeverordnung (VgV) verwiesen. Für den Nachweis sind die u.a. Tabellen zu verwenden. Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als drei bzw. vier Unternehmensreferenz pro Los vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Bitte achten Sie hierbei auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung. Zur Beurteilung und zum Nachweis der Referenzen, wird zusätzlich zu den Eigenerklärungen (Referenztabellen), um ein entsprechendes Exposé für die jeweilige Referenz gebeten. Die Auftraggeberin bittet darum, alle Exposés in ein Dokument zusammenzuführen und dieses separat bzw. ergänzend mit einer Zuordnung (z.B. Nummerierung) zur Eigenerklärung der Referenzen einzureichen (Referenzen-Exposé). Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Vergleichbarkeit der Unternehmensreferenzen Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Unter Beachtung der Mindestanforderungen sind mit den erforderlichen Angaben pro Los in der Anlage B-03b „Eigenerklärung Unternehmensreferenzen“ Tabellen zu den Referenzen auszufüllen. Los 2 Planungsleistungen für Heizung, Lüftung und Sanitär Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen: Alle 3 Referenzen müssen für Los 2 jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: • Ausführung von HOAI-Planungsleistungen im Sinne von Anlage 15 zu § 55 Technische Ausrüstung HOAI (mind. Grundleistungen der LPH 2-4) • Planungsleistungen im Bereich Mensen, Kantinen, Restaurants, Großküchen mit Essensausgabe oder vergleichbare Planungsleistungen • Abschluss der Leistungen der Leistungsphase 8 im Sinne von Anlage 15 zu § 55 HOAI im Zeitraum zwischen 01/2018 und dem Ende der Einreichungsfrist der Angebote 1 von 3 Referenzen muss für Los 3 folgende Mindestanforderung erfüllen: • Mindest-Baukosten KG 300-400 DIN 276-1:2018-12: 3 Mio. € netto und Mindest-BGF 1.000 m² • Ausführung von HOAI-Planungsleistungen im Sinne von Anlage 15 zu § 55 Technische Ausrüstung HOAI (mind. Grundleistungen der LPH 1-8 • Planungsleistungen unter Einhaltung von Energieeffizienzzielen, wie z.B. EGB 55 oder vergleichbar Nichterfüllung von Mindestanforderungen führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung Los 1 und 2: Das dass mein Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Der Nachweis der Architekten- bzw. Ingenieurkammereintragung des Einzelbewerbers oder des/der bevollmächtigten Vertreters/-in einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot einzureichen (oder für ausländische Bewerber der Nachweis über die Mitgliedschaft in einer vergleichbaren Einrichtung). Beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde in eine entsprechende Kammer. Bei ausländischen Bewerber/-innen ist der Nachweise gemäß Richtlinie 2001/19/EG bzw. Richtlinie 2005/36/EG erforderlich. – Mindestanforderung Von dem Bieter ist eine Eigenerklärung abzugeben (Vordruck „B-03a Bieterauskunft Eignungskriterien“), dass für das Projekt mindestens ein/e Projektleiter/-in sowie mindestens ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 3 Jahren Berufserfahrung in der ausgeschriebenen Leistung besitzen. – Mindestanforderung – Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten sind dem Angebot als Anlage (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen sowie Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer und/oder Ingenieurkammer oder vergleichbar) beizufügen. – Mindestanforderung –
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Durchschnittliche Personalstärke
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens. Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Mindestanforderung: Zugelassen wird, wenn die Gesamtanzahl der Beschäftigten mehr als 3 Vollzeitangestellte beträgt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 26.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 53 Tage nach Fristende
Auftragnehmer INROS LACKNER SEZuschlagswert 698.388 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.339 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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