AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Transport von Restabfällen und Sperrmüll aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis ab dem 01.01.2027
Stammdaten
- Auftraggeber
- Ennepe-Ruhr-Kreis, Schwelm
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Frist (Submission)
- 28.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Entsorgung & Recycling
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist der Transport von Restabfällen und Sperrmüll, die dem Ennepe-Ruhr-Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger überlassen werden, ab dem 01.01.2027. Die Leistung umfasst jeweils die Übernahme von den zwei Übernahmestellen im Kreisgebiet und den Transport zur jeweiligen Verwertungsanlage. Die Leistung ist unterteilt in zwei Lose: Los 1 umfasst die Übernahme und Transport von Restabfällen. Die erwartete Abfallmenge an Restabfall ab der Umschlagsanlage im Nordkreis (Übernahmestelle Witten) beträgt 28.900 Mg/a, ab der Umschlagsanlage im Südkreis (Übernahmestelle Gevelsberg) 19.900 Mg/a. Los 2 umfasst die Übernahme und den Transport von Sperrmüll. Die erwartete Abfallmenge an Sperrmüll ab der Umschlagsanlage im Nordkreis (Übernahmestelle Witten) beträgt 8.000 Mg/a, ab der Umschlagsanlage im Südkreis (Übernahmestelle Gevelsberg) 5.700 Mg/a. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs sind in der Leistungsbeschreibung (Kapitel II.) festgelegt.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 12 Monate
- Beginn
- 01.01.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 63 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.