AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/eb48e00e-a3a7-48b8-813f-06ad24fc494c) · Abgerufen am 18.09.2026 02:00 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eb48e00e-a3a7-48b8-813f-06ad24fc494c/

Lieferung und Ausbau (Los 1), Beklebung (Los 2) und feuerwehrtechnische Beladung (Los 3) eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs mit der Option eines zweiten Fahrzeugs für die Feuerwehr Mettmann

Notice-ID: eb48e00e-a3a7-48b8-813f-06ad24fc494c · Procedure-ID: 99706c16-5dc7-45a6-b55c-0983cbcaf77e

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Mettmann, Mettmann
Veröffentlicht
19.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Kreisstadt Mettmann beabsichtigte, die Lieferung und den Ausbau (Los 1) eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (im Folgenden: HLF), mit der Option eines zweiten, baugleichen Fahrzeugs im Jahr 2028/2029, zu vergeben. Die Kreisstadt Mettmann hat die Beklebung (Los 2) und die feuerwehrtechnische Beladung (Los 3) eines HLF (mit der Option eines zweiten baugleichen Fahrzeugs) vergeben.

Lose

3 Teilpositionen (in der TED-Quelle als Lots gemeldet, vermutlich Sub-Positionen — Heuristik, siehe Glossar „Teilposition").

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
Brandschutz-Center Münster Brinck GmbH · Depmeier Werbung & Folientechnik
Vertragsabschluss
17.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (2)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).