AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:17 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eb4d29a4-d527-4aaa-af29-062dc68f44b9/

Projektsteuerung

Notice-ID: eb4d29a4-d527-4aaa-af29-062dc68f44b9 · Procedure-ID: 0b5e0476-c3d2-4fad-93c4-50da11582de4

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Staatliches Bauamt Freising, Freising
Veröffentlicht
16.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Projektleitung und Projektsteuerung Das Projektteam Hochbau am Bauamt Freising hat zur Ausführungsplanung gewechselt und erkannt, dass aufgrund der hohen Komplexität und der Vielzahl an Projektbeteiligten die Unterstützung durch eine Projektsteuerung notwendig wird. Diese Ausschreibung der Projektsteuerung beinhaltet folgerichtig die Projektphasen 3 - 5 nach AHO Nr. 09. Der Leistungskatalog aus der AHO wird vollumfänglich und angepasst an die Belange der Bayerischen Staatsbauverwaltung abgerufen. Für die Einarbeitungsphase in das laufende Projekt setzt die Projektleitung Hochbau 3 – 4 Monate an, während der ein engmaschiger Austausch zwischen der Projektleitung des Bauamts und der Projektsteuerung in wöchentlichen Jour Fixen stattfinden soll.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).