AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/eb4d5e03-1e6d-431c-9181-7a0b65004b6d) · Abgerufen am 11.09.2026 14:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eb4d5e03-1e6d-431c-9181-7a0b65004b6d/

Lieferung von drei Krankenkraftwagen Typ A2/Typ B

Notice-ID: eb4d5e03-1e6d-431c-9181-7a0b65004b6d · Procedure-ID: 15958c16-21fd-4362-940f-3acadc0a5fb9

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Cuxhaven, Cuxhaven
Veröffentlicht
05.09.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34114121 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Zuschlagswert
356.360 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Inhalt der Ausschreibung sind insgesamt drei Fahrzeuge. Im nachfolgenden Leistungsverzeichnis sind die Mengen für je ein Fahrzeug aufgeführt. Jedes Fahrzeug darf die zulässige Gesamtmasse (zGM) von 3.500 kg nicht überschreiten. Dabei sind für die Berechnung folgende Gewichtsreserven einzuplanen: Tragenaufnahme und Trage: 139,5 kg Tragestuhl: 40 kg Sonstige Beladung: 125 kg Personen: drei Personen à 75 kg gem. DIN Bei der maximalen Gewichtsangabe handelt es sich um eine zwingende Eigenschaft, die einen wesentlichen Bestandteil der Leistung darstellt. Fahrzeuge, die nicht dieser Vorgabe entsprechen, können nicht abgenommen werden. Die Überschreitung der zGM stellt insofern ein Abnahmehindernis dar.

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Hospimobil Ambulance Manufaktur GmbH
Vertragsabschluss
29.06.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Stadt Cuxhaven, Cuxhaven

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).