AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/6cf79da4-c3af-420a-b174-532801b6c75b) · Abgerufen am 01.09.2026 12:59 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eb5b8f4b-ce5f-4df7-9eb1-fa729a4bb7ca/

Gebäudereinigung 2027 - 2030

Notice-ID: eb5b8f4b-ce5f-4df7-9eb1-fa729a4bb7ca · Procedure-ID: d1d67beb-7da4-48c8-b22f-efef8067ab9f

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Stammdaten

Auftraggeber
Hamburger Friedhöfe AöR, Hamburg
Veröffentlicht
27.08.2026
Frist (Submission)
29.09.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Geschätzter Wert
1.800.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Es wird ein Offenes Verfahren durchgeführt mit zwei Losen (Los 1 - Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung, Los 2 - Glas Rahmen und Falzreinigung) zwecks Abschluss von zwei Rahmen-/Dienstleistungsverträgen mit werkvertraglichen und dienstvertraglichen Elementen. Die Leistung ist auf den Friedhöfen und Krematorien in Ohlsdorf, Öjendorf, Volksdorf, Wohltorf, Finkenriek und Finkenwerder zu erbringen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
27 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Freie und Hansestadt Hamburg - Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).