AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.07.2026 11:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eb5e76f2-955f-456a-9a43-3c35d065dea4/

Rahmenvereinbarung Lösemittel Chemie 2024

Notice-ID: eb5e76f2-955f-456a-9a43-3c35d065dea4 · Procedure-ID: 5b225164-315d-49fd-a6d8-9296bcec1207

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Stammdaten

Auftraggeber
Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des FS Bayern, Würzburg
Veröffentlicht
15.04.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
24300000 — Chemische Erzeugnisse
Branche
Energie & Umwelt
Auftragsvolumen (Rahmen)
300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja

Beschreibung

Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg als staatliche Einrichtung in Vertretung des Freistaats Bayern den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Belieferung von Lösemitteln an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate
Beginn
01.04.2024
Ende
01.04.2025

Vergabe-Status

Auftragnehmer (8)
CSC Jäkle Chemie GmbH · Deutero GmbH · Eurisotop GmbH (subsidiary of Cambridge Isotope Laboratories) · Fisher Scientific GmbH · Iris Biotech GmbH · Sigma Aldrich Chemie GmbH · STAUB & CO. – SILBERMANN GmbH · VWR International GmbH
Vertragsabschluss
09.04.2024
Angebotsspanne
0 – 0 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (8)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).