AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 24.05.2026 19:26 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eb5ff267-f6c4-4575-8bd0-e65cfc51bf7f/

Aufschlussbohrungen Scheidt Cramberg Diez

Notice-ID: eb5ff267-f6c4-4575-8bd0-e65cfc51bf7f · Procedure-ID: c6ee7fa6-d543-49e7-ae19-d9d91f59a9b0

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg, Heidelberg
Veröffentlicht
30.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45122000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Wasserstraßen-Neubauamt Heidelberg plant den Ersatzneubau der Wehranlagen Scheidt, Cramberg und Diez durch moderne Schlauchwehre, um deren baulichen Zustand zu ertüchtigen und die ökologische Durchgängigkeit (Fischauf- und -abstiegsanlagen) wiederherzustellen. Zur Vorbereitung der weiteren Planung werden an allen drei Standorten umfassende Baugrunderkundungen sowie Kampfmitteluntersuchungen an Land und auf dem Wasser erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Bohrungen, Sondierungen sowie Feld- und Laborversuchen unter Berücksichtigung des laufenden Schleusen- und Kraftwerksbetriebs sowie strenger umweltrechtlicher Auflagen. Wesentlichen Leistungen: - Kampfmitteluntersuchung - Erkundungsbohrungen - Ausbau Grundwassermessstellen - Kleinbohrungen - Schwere Rammsondierungen (DPH) - Feld- und Laborversuche

Vertragslaufzeit

Periode
9 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).