AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 06.07.2026 03:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eb948484-dfb4-4a52-837e-0452fa5adcf7/

Objektreinigung 2026

Notice-ID: eb948484-dfb4-4a52-837e-0452fa5adcf7 · Procedure-ID: 15f78e13-b157-47b1-9a2b-1251ad5607ee

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Stammdaten

Auftraggeber
Blindeninstitutsstiftung, Würzburg
Veröffentlicht
12.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Zuschlagswert
137.931 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschreibung: Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Objektreinigung in der Zeit vom 01.09.2026 bis zum 31.08.2029, sowie mit einer Verlängerungsklausel, von 1 x 1 Jahr (ab dem 01.09.2029 bis 31.08.2030) für das Blindeninstitut Rückersdorf übernehmen kann. Die Verlängerungsklausel kann ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden. Der Auftrag wird losweise vergeben. LOS 1: Unterhaltsreinigung und GrundreinigungLOS 2: GlasreinigungDer im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Objektreinigung nach einem vom AG vorgelegten Leistungsverzeichnis und dem vorgegebenen Reinigungsrhythmus zu gewährleisten.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2029
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer (2)
IG Franken Gebäudereinigung GmbH · S.E.M. Gebäudereinigung GmbH
Vertragsabschluss
29.04.2026
Zuschlagsentscheidung
29.04.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).