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FE 05.0217/2026/FGB - „Alternative Bindemittel zur Bodenbehandlung im Erdbau des Straßenbaus“
Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen · Bergisch Gladbach · Nordrhein-Westfalen · Untere Bundesbehörde
Angebote bis 19.11.2026, 09:00 Uhr (noch 31 Tage)
Beschreibung
Die normierten Bindemittel Kalk und Zement werden wirksam zur Bodenbehandlung eingesetzt. Der Nachteil jedoch ist, dass Kalke und Zemente eine hohe CO2-Emission verursachen. Es soll daher erkundet werden, welche alternativen Bindemittel zur nachhaltigen Bodenbehandlung verwendet werden können. Bei dem genormten Bindemittel Zement besteht die Bestrebung, durch klinkerreduzierte Zemente eine bessere CO2-Bilanz zu erreichen. Die Reduktion der Klinkerphasen bedeutet aber auch eine Reduktion der festigkeitsbildenden Komponenten. Insofern wäre durch Eignungsprüfungen zu untersuchen, ob die klinkerreduzierten Zemente für die Bodenbehandlung verwendbar sind. Die Zugabe von Asche (z.B. Papierasche, Flugasche) bewirkt im Boden eine Veränderung der Verdichtungseigenschaft als auch eine Festigkeitsbildung. Bei Aschen stellen sich neben den Fragen nach der Wirkungsweise aber außerdem Fragen nach der gleichbleibenden und verlässlichen Zusammensetzung (Schwankungsbreite der Zusammensetzung) sowie nach den umweltrelevanten Inhaltstoffen. Es gibt Sonderbindemittel auf dem Markt, die als Bindemittel oder als Additive verwendet werden. Bodenbehandlungsadditive dienen der Verbesserung der Materialeigenschaften des Ausgangsmaterials und der Reduktion der anschließend zuzugebenden Bindemittelmenge. Das Ziel der Forschungsarbeit ist es, die Wirkungsweise ausgewählter alternativer Bindemittel zu untersuchen und mit der Wirkungsweise genormter Bindemittel zu vergleichen. Des Weiteren soll eine Grundsatzprüfung für alternative Bindemittel sowie eine Eignungsprüfung für Bodenbehandlungen mit nicht genormten Bindemitteln erarbeitet werden. Es liegt im Inte-resse des Bundes, einen nachhaltigen Straßenbau zu betreiben, was sowohl bedeutet, dass Bindemittel verwendet werden, die den Boden wirksam verbessern oder dauerhaft verfestigen als auch umweltverträglich, emissionsarm, ressourcenschonend und ökonomisch sind.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Forschungsziel ist der Vergleich alternativer Bindemittel mit genormten Bindemitteln hinsichtlich Festigkeit und Umweltverträglichkeit.
- Der Auftragnehmer muss eine Grundsatzprüfung sowie ein Eignungsprüfungsverfahren für nicht genormte Bindemittel entwickeln.
- Die Eignung erfordert nachweisbare Erfahrung in der bodenmechanischen Forschung und Laboranalytik.
- Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt, was eine präzise Ausarbeitung der methodischen Vorgehensweise im Angebot erfordert.
Gegenstand ist ein Forschungsauftrag zur Untersuchung alternativer, CO2-reduzierter Bindemittel für die Bodenbehandlung im Straßenbau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 9.
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Preis 50 %
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 9.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum), Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen. und - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaft-pflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Kenntnisse und Erfahrungen in der Bearbeitung des Themenfeldes zu Nachhaltigkeitsbetrachtungen /CO2- Bilanzen von Baustoffen, nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt oder eine Veröffentlichung zu dieser Anforderung aus den letzten 5 Jahren - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 2. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Kenntnisse und (Labor-) Erfahrungen im Umgang mit Bodenbehandlungen, nachzuweisen durch Mindestens ein abgeschlossenes Projekt oder eine Veröffentlichung zu dieser Anforderung aus den letzten 5 Jahren - Einzutragen in die Referenzliste Nr. 1. Die aufgeführten Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 31 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 252.101 €1 Veröffentlichung
- Frist 19.11.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 897 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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