AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
A10, LOS 2.1 Neubau ASB, Erw. RRB, Anschlussltg.
Stammdaten
- Auftraggeber
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin
- Veröffentlicht
- 05.06.2026
- Frist (Submission)
- 09.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45233124 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Fachloses ist die Ausführung verschiedener Tief- und Ingenieurbauarbeiten im Bereich der Entwässerungsanlagen. Der Leistungsumfang umfasst zunächst die Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen, einschließlich der erforderlichen Fäll- und Rodungsarbeiten sowie des Rückbaus der vorhandenen Zaun- und Toranlagen. Im weiteren Verlauf sind der Neubau von zwei Absetzbecken (ASB) in Stahlbetonbauweise sowie Abbrucharbeiten an bestehenden Anlagenteilen des vorhandenen Absetzbeckens vorgesehen. Darüber hinaus sind Teilab-brüche und Verdämmungsarbeiten an funktionslosen Komponenten der bestehenden Regenwasserentwässerungsanlage durchzuführen. Die Maßnahme beinhaltet ferner die Herstellung neuer Entwässerungsan-lagen für Regenwasser, einschließlich der Verlegung von Rohrleitungen sowie der Errichtung von Spül- und Kontrollschächten. Zusätzlich ist die Erweiterung des bestehenden Regenrückhaltebeckens (RRB) auszufüh-ren. Ergänzend zu den vorgenannten Arbeiten umfasst das Fachlos die Her-stellung der erforderlichen Wegeverbindungen im Baufeld sowie die Errich-tung einer neuen Zaun- und Toranlage zur Einfriedung des Maßnahmebe-reichs. mit folgenden Hauptmassen: ca. 8.000,00 m³ Boden lösen und verwerten ca. 8.000,00 m³ Baugruben herstellen 2 Stahlbetonbauwerke errichten
Vertragslaufzeit
- Periode
- 17 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 40 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 09.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.