AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 00:38 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ebae573a-072e-4ebd-aa01-1cad0ce8a248/

Neubau und Sanierung der Straßenmeisterei Aachen

Notice-ID: ebae573a-072e-4ebd-aa01-1cad0ce8a248 · Procedure-ID: 0463cc89-3a0a-448d-b5e2-89213595b5ec

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Euskirchen
Veröffentlicht
29.06.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW beabsichtigt den Neubau der Straßenmeisterei Aachen. Die bestehende Straßenmeisterei ist hinsichtlich ihrer Bausubstanz, der Größe von Werkstatt-, Fahrzeug- und Gerätehallen, sowie den zentralen Bereichen der Haustechnik am Rande ihrer technischen Lebensdauer und betrieblichen Nutzbarkeit angelangt. Eine Sanierung des Bestandes ist unwirtschaftlich, da die zentralen Probleme dadurch nicht gelöst werden. Daher ist ein Ersatzneubau der kompletten Straßenmeisterei auf dem gleichen Grundstück geplant. Hierbei soll ein Großteil der bestehenden Gebäude in mehreren Bauabschnitten abgebrochen und an anderer Stelle auf dem Grundstück neu errichtet werden, damit der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).