AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ebaf07c7-eb40-407d-8301-b04c23f7a4b0/

Audioproduktion für Audioguide des Museums

Notice-ID: ebaf07c7-eb40-407d-8301-b04c23f7a4b0 · Procedure-ID: be2e616a-9379-4df5-a412-e0e8da55e1fc

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Stammdaten

Auftraggeber
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn
Veröffentlicht
27.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung (national)
Branche
Kultur & Veranstaltungen
Rechtsgrundlage
UVgO (Unterschwelle)

Beschreibung

Produktion der Texte für einen Audioguide- Der Audioguide soll ein abwechslungsreiches Erlebnis bieten, mal auf kleine oder besondere Objekte hinweisen, mal einen ganzen Raum erklären. Dabei sollen die Besucherinnen und Besucher den Eindruck haben, dass sie sich mithilfe des Audioguides - ohne viel lesen zu müssen - grundlegend orientieren können, so nichts Wichtiges in der Ausstellung verpassen und einen Überblick über die deutsche Zeitgeschichte erhalten. Der Audioguide wird ca. 32 Stationen haben. Diese werden in folgenden Sprachen angeboten: Deutsch, Arabisch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Russisch. Inklusion: Der Audioguide wird ebenfalls in deutsche Gebärdensprache und leichte Sprache übersetzt. Zusätzlich wird es eine audiodeskriptive Spur geben, diese beinhaltet die Stationen des Audioguides und deskriptive Texte für Tastobjekte und -pläne. Die Spur wird 40 Stationen enthalten und soll auf Deutsch und Englisch angeboten werden. Der Audioguide ist über QR-Codes im Museum oder direkt über die Webseite Audioguides - German (audio.hdg.de) abrufbar. Geschätztes / maximales Auftragsvolumen: ca. 35.000,-€ netto.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).