AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.05.2026 22:45 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ebb648de-9fe6-40fb-8e59-a2cb5869cf20/

Grundschule Nenndorf, Um- und Anbau - Erd- und Pflasterarbeiten

Notice-ID: ebb648de-9fe6-40fb-8e59-a2cb5869cf20 · Procedure-ID: b5a92cda-ee2b-43e3-9c88-5d0ed12c0262

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Gemeinde Rosengarten, Winsen/Luhe
Veröffentlicht
16.03.2026
Frist (Submission)
16.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Gemeinde Rosengarten plant eine umfassende Modernisierung u. Erweiterung des Grundschulzentrum Nenndorf. Um einen Erweiterungsbau einer Schulverwaltung realsieren zu können, soll an andere Stelle des Schulgrundstückes eine Ersatzparkplatzfläche für die Lehrerschaft geschaffen werden. Die Parkplatzanlage beinhaltet 13 Stck. Einstellplätzen sowie einen Verbindungsweg zur bestehenden Pflasterfläche. Die Parkplatzfläche wird über eine "Belebte Entwässerungsmulde" entwässert. Die Zufahrt zur Parkplatzfläche soll erst zu einem späteren Zeitpunkt eine Pflasterdecke erhalten.

Vertragslaufzeit

Beginn
29.06.2026
Ende
07.08.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).