AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Umnutzung und Umbau des ehemaligen Bundessortenamtes zum Verwaltungsgebäude - Tiefbau
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag von Bamberg Service/Abt. Grünflächen und Friedhöfe, Bamberg
- Veröffentlicht
- 10.12.2024
- Frist (Submission)
- 22.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45221250 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Ausführung von Erdbau-, Tiefbau-, und Straßenbauarbeiten (Asphalt und Pflasterarbeiten), Anlage von Trassen für Elektroleitungen und Trassen für Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär). Weiterhin Entwässerungseinrichtungen und Einbauten wie Überdachungen im geringen Umfang. Erstellung von Schüttboxen und umfangreichen Stellplatzanlagen. Bearbeitungsflächen Gesamt (ca. 10.000 m²): Abbrucharbeiten (befestigte Flächen und Einrichtungen) Oberbodenarbeiten (Abfuhr und Oberbodenlagerung) ca. 3.500 m³ Bodenarbeiten (Abfuhr) ca. 4.500 m³ Baugrundverbesserung ca. 2.700 m³ Abwasseranlagen (Trassen HLS) Elektrischen Anlagen (Trassen für Kabelzug) Asphaltarbeiten Wegeflächen ca. 350 m² Asphaltarbeiten Baubetriebshof (Bk 1,8) ca. 4.800 m² Stellplätze mit Erschließung (Standfläche Pflaster wasserdurchlässig, Erschließung Asphalt) für ca. 80 PKW Pflasterflächen fußläufig ca. 500 m² Pflasterflächen befahrbar ca. 850 m² Entwässerungseinrichtungen in Belagsflächen (Abläufe, Rinnen etc.) 7 Schüttboxen aus Betonblocksteinen Überdachungen und Mülleinhausungen ca. 125 m² Ausstattungsgegenstände im geringen Umfang
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 15.02.2025
- Ende
- 21.12.2025
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 59 DAYS
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.01.2025
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.