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Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB): Campus Ausschläger Weg der BS 09 - Stühle, Tische und Schränke (Los 1)
Freie und Hansestadt Hamburg - Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) · Hamburg · Hamburg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenHamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB): Campus Ausschläger Weg der BS 09 - Stühle, Tische und Schränke (Los 1)🏆 ASS-Einrichtungssysteme GmbH · Stockheim
- ASS-Einrichtungssysteme GmbH · Stockheim
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (nachfolgend "HIBB"), beabsichtigt die Beschaffung von diversen Möbeln zur Ausstattung des Bildungscampus Ausschläger Weg (nachfolgend "BAW"). Der Auftrag ist in insgesamt vier Lose aufgeteilt. Das gegenständliche Vergabeverfahren betrifft das Los 1. Weitere Lose werden in gesonderten Vergabeverfahren zeitnah veröffentlicht. Das HIBB ist ein Landesbetrieb der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung. Es besteht seit dem 1. Januar 2007 und umfasst die 30 staatlichen berufsbildenden Schulen und die Zentrale. Die zum Schuljahr 2021/22 fusionierte Berufliche Schule für Logistik, Schifffahrt und Touristik (BS 09), die derzeit noch auf die Standorte Berliner Tor und Holstenwall verteilt ist, wird auf dem Bildungscampus Ausschläger Weg gemeinsame neue Räumlichkeiten beziehen. Gemeinschaftsbereiche wie Foyer, Aula und Mensa werden sich die rund 2.000 Schülerinnen und Schüler der BS 09 mit der Beruflichen Hochschule Hamburg (BHH) teilen, die ebenfalls am Standort einziehen wird. Das Hauptgebäude für diese beiden Einrichtungen wird fünf- und sechsgeschossig sein. Der Sockelbereich bietet Platz für das Foyer, zwei Einfeld-Sporthallen, Audimax und Bibliothek. In den oberen Geschossen ermöglichen je 500 Quadratmeter große Kompartments praxisnahe Lehre. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage von Stühlen, Tischen und Schränken für das neu errichtete Gebäude. Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Lieferung und Montage ist bis spätestens zum 01. April 2026 abzuschließen.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungspreis 100 %Preis
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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Geschätzter Wert 1 €1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Auftragnehmer ASS-Einrichtungssysteme GmbH1 Veröffentlichung
- 19.01.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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