AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/ebcd4673-a60f-4b3e-9b5d-1b8c757e11b2) · Abgerufen am 16.10.2026 01:54 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ebcd4673-a60f-4b3e-9b5d-1b8c757e11b2/

Jagowstr. 31: Erweiterter Rohbau inkl. Abbrucharbeiten

Notice-ID: ebcd4673-a60f-4b3e-9b5d-1b8c757e11b2 · Procedure-ID: 9ab3fee4-d177-419d-80d2-827200d95b76

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, Berlin
Veröffentlicht
18.08.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45111100 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
733.981 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der LV besteht aus zwei Teilen: 1) Abbruch von Baumaterialen und Bauteilen sowie Entsorgung der dabei anfallenden, überwiegend nicht gefährlichen Abfälle in dazu von AN bereitgestellten Schuttcontainern, sowie Beförderung und nachweislichen Entsorgung von tlw. kontaminierten Abfällen. Für den überwiegenden Anteil der kontaminierten Materialien wird ein separates LV für den Schadstoffabbruch erstellt. Dieses ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. 2) Rohbau-, Maurer-, Dämm- und Putzarbeiten.

Vertragslaufzeit

Beginn
05.10.2026
Ende
16.04.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
SEKA AG
Vertragsabschluss
17.08.2026
Zuschlagsentscheidung
03.08.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).