AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 09.06.2026 01:35 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ebd7d399-fd43-4c79-bd6a-fb446cfadd57/

Wärmewende Vorderpfalz-Ingenieurleistungen HOAI-Ph. 5-8 zur Planung einer Fernwärmeversorgungstrasse

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Werke Ludwigshafen, Ludwigshafen
Veröffentlicht
18.12.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Energie & Umwelt
Geschätzter Wert
1.055.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Vergabestelle ist die Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG und Auftraggeber ist die WWVP GmbH. Die WWVP GmbH beabsichtigt zur Finanzierung der erforderlichen Investitionen Fördermittel und dabei insbesondere eine Förderung nach der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) vom 01. August 2022 in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Bedeutung der Fördermittel für die wirtschaftliche Realisierbarkeit des Projekts stehen alle genannten Termine (insbesondere die finale Vergabe der einzelnen Lose, sowie alle darauffolgenden Termine) unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Förderung nach Modul 2 der BEW von dem zuständigen Fördermittelgeber (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - BAFA) bewilligt wird.

Vertragslaufzeit

Beginn
13.04.2026
Ende
10.11.2028

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).