AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.subreport.de/E38967976) · Abgerufen am 19.08.2026 01:15 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ebeb3657-c104-4b75-a39e-d17f14648f06/

EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier für die Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung Kreis Unna mbH (AKU)

Notice-ID: ebeb3657-c104-4b75-a39e-d17f14648f06 · Procedure-ID: 2992bfa2-f228-4538-ae72-16083d872f20

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Stammdaten

Auftraggeber
Auftragsgesellschaft für Abfallentsorgung Kreis Unna mbH (AKU), Unna
Veröffentlicht
17.07.2026
Frist (Submission)
18.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90500000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben: Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Übernahmestelle Schwerte); Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Übernahmestelle Bönen); Los 3: Übernahme und Verwertung von Altpapier (Übernahmestelle Lünen); Die einzelnen Lose bestehen im Wesentlichen aus den unter Ziffer 5.1 (LOT-0001-LOT-0003) jeweils aufgeführten Einzelleistungen.

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2028
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
84 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).