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Sanierung und Umbau Mühlenweg 61 für Musikschule und Neues Gymnasium Wilhelmshaven
Stadt Wilhelmshaven, FB 30 Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · Wilhelmshaven · Niedersachsen
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Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Architektenleistung LPH 2-3 (Stufe 1) und LPH 4, 5, 6, 8 (Stufe 2) nach § 34 HOAI (Stufenvertrag)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht wird eine Architektenleistung für die Sanierung und den Umbau des Mühlenweg 61 für eine Musikschule und ein neues Gymnasium in Wilhelmshaven.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
1. Besetzung Projektteam - mindestens ein Ingenieur oder einer vergleichbaren Qualifikation mit abgeschlossenem Studium: Bachelor of Science (B.Sc.), Master of Arts (M.A.)) und ein Mitarbeiter - 15 % 2. Berufserfahrung Projektleiter - mindestens ein Ingenieur oder einer vergleichbaren Qualifikation mit abgeschlossenem Studium: Bachelor of Science (B.Sc.), Master of Arts (M.A.) - 15 % 3. Termintreue bei drei abgeschlossenen Referenzen aus den Bereichen "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung", mindestens Honorarzone III, gemäß HOAI, 10.2 „Objektliste Gebäude“ und/oder 10.3 „Objektliste Innenräume“ - 15 % 4. Einhaltung von Baukosten bei drei abgeschlossenen Referenzen aus den Bereichen "Ausbildung/Wissenschaft/Forschung", mindestens Honorarzone III, gemäß HOAI, 10.2 „Objektliste Gebäude“ und/oder 10.3 „Objektliste Innenräume“ - 15 % Maximal können 60 Punkte (4 x 15 Punkte) bei den Qualitäts-Kriterien (Gewichtung der einzelnen Qualitätskriterien jeweils 15 %) erreicht werden
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Preis nach Wichtigkeit
Preis - 40% Für die Wertung des Preises wird eine Punkteskala von 0 bis 15 Punkten festgelegt. 15 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen des niedrigsten Angebotspreises. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine einseitige Interpolation mit zwei Stellen nach dem Komma. Die Punktzahl wird mit 40 % gemessen am Ergebnis gewichtet. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet (0 - 4 wird abgerundet, 5 - 9 wird aufgerundet). Formel zur Punkteberechnung Preis: Preispunkte = 15 [max. Punktzahl] x (2 – Angebotspreis/günstigster Angebotspreis) Maximal können 15 Punkte bei dem Preiskriterium (40 %) erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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Geschätzter Wert 0 €2 Veröffentlichungen
- 08.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 08.05.2026 Auch in TED EU publiziert
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.537 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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