AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6LYTM10HPL1/documents) · Abgerufen am 08.10.2026 06:42 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ebf9962e-b17a-4e69-9fb7-62424194eea0/

Lieferung und Miete Geschwindigkeitsüberwachungsmesssysteme und Dienstleistung

Notice-ID: ebf9962e-b17a-4e69-9fb7-62424194eea0 · Procedure-ID: d3f09df1-9197-43a4-9eb8-7259cbc5f38a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Langenfeld Rhld. - ZVS, Langenfeld
Veröffentlicht
07.04.2025
Frist (Submission)
22.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34971000 — Transportmittel
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung eines Geschwindigkeitsmesssystems durch Miete — Beschaffung eines Geschwindigkeitsüberwachungsmesssystem durch Kauf — Datenaufbereitung und Übergabe aus den Geschwindigkeitsüberwachungsmesssystemen der Lose 1 und 2

Lose

3 Lose — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Stadt Langenfeld

Erfüllungsort
Langenfeld

Los 2 — Stadt Monheim

Erfüllungsort
Monheim am Rhein

Los 3 — Datenaufbereitung und Übergabe

Erfüllungsort
Langenfeld

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2025
Ende
31.07.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).