AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für zehn Bundesliegenschaften in Bayern, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München, Regionalbereich Süd (VOEK 177-25)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bonn
- Veröffentlicht
- 05.01.2026
- Frist (Submission)
- 24.02.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90630000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 380.695 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Los 1; Winterdienstleistungen für eine Liegenschaft in Amberg Los 2; Grauflächenreinigungsleistungen und Winterdienstleistungen für zwei Bundesliegenschaften in Bad Kissingen Los 3; Grauflächenreinigungsleistungen und Winterdienstleistungen für sechs Bundesliegenschaften in Bayreuth Los 4; Grauflächenreinigungsleistungen und Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Erlangen
Lose
4 Lose (max. 4 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 4 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Los 1 Winterdienstleistungen für eine Liegenschaft in Amberg
- Erfüllungsort
- Amberg
Los 2 — Los 2 Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für zwei Bundesliegenschaften in Brühl
- Erfüllungsort
- Bad Kissingen
Los 3 — Los 3 Grauflächenreinigungsleistungen und Winterdienstleistungen für sechs Bundesliegenschaften in Bayreuth
- Erfüllungsort
- Bayreuth
Los 4 — Los 4 Grauflächenreinigungsleistungen und Winterdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Erlangen
- Erfüllungsort
- Erlangen
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2026
- Ende
- 30.09.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 113 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 24.02.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.