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Implementierung telemedizinischer Behandlungen in den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen
Niedersächsische Justizministerium · Hannover · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 11.08.2026, 10:01 Uhr (noch 7 Tage)
Beschreibung
Zu vergeben ist die Erbringung ärztlicher Leistungen über Kommunikationsmedien (Telemedizin) für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren an insgesamt 14 Vollzugsstandorten. (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Telemedizinische ärztliche Versorgung an 14 Justizvollzugsstandorten in Niedersachsen für bis zu 6 Jahre.
- Geschätzter Auftragswert 6 Millionen Euro, offenes Verfahren mit standardisierter Bekanntmachung.
- Bieter müssen ärztliche Leistungserbringung, medizinische Fachkompetenz und Erfahrung mit Telemedizin nachweisen.
- Besonderheit: Einsatz im Justizvollzug erfordert Compliance mit Sicherheits-, Datenschutz- und Gefängnismedizin-Standards.
- Detaillierte Leistungsanforderungen sind in der Leistungsbeschreibung (Teil B) festgelegt; genaue Studium dieser Anlage ist für Angebotserstellung essentiell.
Gegenstand ist die Erbringung telemedizinischer ärztlicher Leistungen an 14 niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen über einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 75 %
Das Zuschlagskriterium "Qualität" setzt sich aus Folgenden Unterkriterien zusammen: - Reaktionszeit - Vorlaufzeit für Sprechstunden - Vorlaufzeit für Beratung und Behandlung sowie Konsile - Zuteilung - Vollzugserfahrung - Konzepte Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
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Preis 25 %
Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Angebotspreises (brutto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 250 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Anga-ben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste vorzulegen. Es sind mindestens drei Referenzaufträge zu benennen. Darüberhinausgehende Referenzen haben keinen Einfluss auf die Bewertung. Die nachfolgend beschriebenen Angaben zu den Referenzen sind auf einem separaten Blatt darzustellen. Folgende Vorgaben sind hinsichtlich der Referenzen zu beachten und einzuhalten (bei Notwendigkeit sind diese auf einem separaten Blatt darzustellen): - Erbringung im Zeitraum vom 01.04.2021 bis zum 31.03.2026 vollständig oder zu mindestens 50% des Referenzauftragsvolumens - telemedizinische Behandlungen (insbesondere Sprechstunden und Bereitschaftsdienste) von mindestens 10 Stunden pro Woche - Einrichtung und Betreiben eines Bereitschaftsdienstes 24/7/365 - Laufzeit von mindestens 12 Monaten - Angabe der im Vollzugskontext "erfolgreich" telemedizinisch behandelten Fälle, die in der Folge keine Ausführung erforderlich gemacht haben, - Nachweis, dass zumindest die Ärztekammer eines Bundeslandes das Vorhaben inhaltlich überprüft hat, idealerweise im Rahmen einer Evaluation, - Bereitstellung und Einsatz digitaler Medizingeräte (z.B. Digitales Stethoskop, Digitales Dermatoskop, Digitales Vitalwerte-Messgerät) zur Erbringung der telemedizinischen Leistungen und - einen Gesamtwert (d.h. ein Referenzauftragsvolumen) von jeweils insgesamt 250.000,00 Euro oder mehr (netto ohne Umsatzsteuer). Es ist zudem ein Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen tätig ist. Des Weiteren ist ein Nachweis über die Zusatzqualifikation "Suchtmedizinische Grundversorgung" gem. Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) Ziffer 2.7 den Angebotsunterlagen beizufügen. Es ist dem Angebot bei Angebotsabgabe ein Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse (Sprachniveau C1/C2 nach dem "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen") beizufügen. Aus diesem Nachweis muss hervorgehen, dass die geforderten Kenntnisse vorhanden sind. Mit Abgabe des Angebots hat der Bieter die zur Leistungserbringung vorgesehenen Ärztinnen und Ärzte dem Auftraggeber vorzustellen. Die Ausführungen beinhalten Angaben zur Approbation, zum Stand des Umfangs beruflicher Fortbildungen (Stichwort: Fortbildungszertifikat), IT-Kenntnissen, zum Vorliegen von Strafverfahren und zur eventuell vorhandenen Vollzugserfahrung. (siehe hierzu auch Leistungsbe-schreibung - Fachlicher Teil (Teil B) Ziffer 3.1, 3.7.1 - 3.7.3) Die Vorstellung ist auf einem separaten Blatt bei Angebotsabgabe einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 7 Tage
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Geschätzter Wert 6.000.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 11.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 79 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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