AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.04.2026 21:59 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ec1d72bf-7ab4-452a-a90c-9b5bb4e68d9e/

Bauüberwachung ESTW Gießen 2. BS

Notice-ID: ec1d72bf-7ab4-452a-a90c-9b5bb4e68d9e · Procedure-ID: 3952b8c4-d2c1-4442-a4d2-078ce35e1470

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Stammdaten

Auftraggeber
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16), Frankfurt Main
Veröffentlicht
10.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71521000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Bauüberwachungsleistungen für das Projekt ESTW Gießen 2. BS. Hierunter fallen die nachfolgend aufgelisteten Bauüberwachungsleistungen: o Grundleistungen vertragliche facht BÜW o Eisenbahnbetr. Leistungen u. Sicherungsüberwachung BÜW o Bauaufsichtl. Leistungen nach VV BAU bzw. VV BAU-STE des EBA o Leistungen nach Baustellenverordnung BÜW o Fachtechn. Bauvertragl. BÜW bei Gebäuden o Fachtechn. Bauvertragl. BÜW bei Techn. Ausrüstung v. Gebäuden o Abfallmanagement BÜW o Baubetriebsplanung Unterstützung BÜW o BÜW Landschaftsbau o Umweltfachliche BÜW o Leistungen der Bauüberwachung in den Lph 3-7 o Vermessungstechnische Leistungen der BÜW

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
14.09.2026
Ende
31.07.2032

Verfahrens-Bedingungen

Bürgschaft
erforderlich

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).