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Projektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und Erweiterung des Theaters an der Rott
Landkreis Rottal-Inn · Pfarrkirchen · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenProjektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und Erweiterung des Theaters an der Rott🏆 BPM Bau- und Projektmanagement Hartl GmbH · Pfarrkirchen
- BPM Bau- und Projektmanagement Hartl GmbH · Pfarrkirchen
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Projektsteuerungsleistungen für die Generalsanierung und Erweiterung eines Theaters.
- Die Leistungen umfassen das AHO-Leistungsbild Projektsteuerung und Fördermittelmanagement.
- Der Auftragnehmer muss die detaillierten Anforderungen der Vergabeunterlagen und des Projektsteuerungsvertrages erfüllen.
- Es handelt sich um eine Dienstleistungsausschreibung im Rahmen eines nicht offenen, einstufigen Verfahrens.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand dieses Auftrages ist die stufenweise Erbringung von Projektsteuerungsleistungen für das Bauvorhaben "Generalsanierung und Erweiterung des Theaters an der Rott" durch den Auftragnehmer ("AN") nach näherer Maßgabe der allgemeinen Leistungsbeschreibung, des AHO-Leistungsbilds Projektsteuerung und des Leistungsbilds Fördermittelmanagement (gemeinsam Anlage AV3 der Vergabeunterlagen) sowie des Projektsteuerungsvertrages und dessen übrigen Anlagen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Nur diejenigen Wirtschaftsteilnehmer, die vom Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gemäß § 51 VgV dazu aufgefordert werden, dürfen ein Erstangebot einreichen. Zu den Auswahlkriterien siehe "Zusätzliche Informationen" und in den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot 40 %Preis
Im Zuschlagskriterium Honorarangebot wird das im Honorarformblatt (Anlage AV5 der Vergabeunterlagen) unter Ziffer V anhand der Bieterangaben berechnete "Gewichtetes Gesamthonorar (Summe aus Ziff. I.-III.) inkl. NK inkl. Zu- oder Abschlag in EUR brutto (Wertungspreis)" bewertet. Das Zuschlagskriterium Honorarangebot ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der Lfd. Nr. 6 beschrieben, die Bewertungsmethode für das Honorarangebot in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Zuschlagskriterium 6". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Honorarformblatt (Anlage AV5) verwiesen.
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Erfahrung der Projektleitung 20 %Qualität
Im Zuschlagskriterium "Erfahrung der Projektleitung" werden die im Formblatt "Erfahrung der Projektleitung" (Anlage AV4.1 der Vergabeunterlagen) angegebenen persönlichen Referenzen der in diesem Formblatt ebenfalls angegebenen und im Auftragsfall einzusetzenden Projektleitung bewertet. Die Projektleitung besteht aus dem Projektleiter (Unterkriterium Nr. 1a) und dem stellvertretenden Projektleiter (Unterkriterium Nr. 1b). Darüber hinaus wird die gemeinsame Erfahrung der Projektleitung anhand der gemeinsamen persönlichen Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters dahingehend bewertet, ob der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter in diesen Referenzen als Projektleitung zusammengearbeitet haben (Unterkriterium Nr. 1c). Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Formblatt "Erfahrung der Projektleitung" (Anlage AV4.1) verwiesen.
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Konzept Personaleinsatz 12 %Qualität
Im Zuschlagskriterium "Konzept Personaleinsatz" wird das von Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage AV 4.2) eingereichte "Konzept Personaleinsatz" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Konzept Personaleinsatz" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der Lfd. Nr. 2 beschrieben, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Zuschlagskriter. 2-5". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage AV4.2) verwiesen. Das "Konzept Personaleinsatz" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
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Konzept zur Fördermittelstrategie 12 %Qualität
Im Zuschlagskriterium "Konzept zur Fördermittelstrategie" wird das von Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage AV 4.2) eingereichte "Konzept zur Fördermittelstrategie" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Konzept zur Fördermittelstrategie" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der Lfd. Nr. 4 beschrieben, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Zuschlagskriter. 2-5". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage AV4.2) verwiesen. Das "Konzept zur Fördermittelstrategie" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
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Konzept zur Startphase 8 %Qualität
Im Zuschlagskriterium "Konzept zur Startphase" wird das von Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage AV 4.2) eingereichte "Konzept zur Startphase" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Konzept zur Startphase" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der Lfd. Nr. 3 beschrieben, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Zuschlagskriter. 2-5". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage AV4.2) verwiesen. Das "Konzept zur Startphase" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
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Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Termine (Handlungsbereich D) 8 %Qualität
Im Zuschlagskriterium "Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Termine (Handlungsbereich D)" wird das von Bieter im Formblatt "Konzepte" (Anlage AV 4.2) eingereichte "Auftragsbezogene Konzept zur Sicherung der Termine (Handlungsbereich D)" bewertet. Das Zuschlagskriterium "Auftragsbezogenes Konzept zur Sicherung der Termine (Handlungsbereich D)" ist in der Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) und dort im Register "Zuschlagskriterien" in der Lfd. Nr. 5 beschrieben, die Bewertungsmethode für das Konzept in der Unterlage "Zuschlagskriterien" und dort im Register "Bewertung Zuschlagskriter. 2-5". Wegen der Einzelheiten zur Bewertung des Zuschlagskriteriums und den Anforderungen an die Ausführungen des Bieters hierzu wird auf die Unterlage "Zuschlagskriterien" (Anlage AV10) sowie das Formblatt "Konzepte" (Anlage AV4.2) verwiesen. Das "Auftragsbezogene Konzept zur Sicherung der Termine (Handlungsbereich D)" des Bieters wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil. Die Ausführungen des Bieters gelten als zugesicherte Eigenschaften.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem An-trag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Wirtschaftsteilnehmer aus Drittländern können keine Rechte im Vergabeverfahren geltend machen. Als Drittländer gelten Länder, die weder Mitglied der Europäischen Union noch Unterzeichnerstaat des Agreement on Government Procurement (GPA) oder eines anderen internationalen für die Europäische Union rechtsverbindlichen Übereinkommens sind
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 157 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BPM Bau- und Projektmanagement Hartl GmbH1 Veröffentlichung
- 10.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 979 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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